| Magazin

Werden Sie jetzt fit fürs EBZ!

Fast 2.800 Praxen nutzten im Juli 2022 das EBZ, rund 50.000 Anträge wurden im gleichen Zeitraum digital gestellt und bearbeitet. Es kommt also Schwung in die Sache. Bis Jahresende haben Sie noch Zeit, um sich mit dem neuen Antragsweg vertraut zu machen. Ab 01. Januar 2023 ist das digitale Verfahren verpflichtend. Papier ade: Werden Sie jetzt fit fürs EBZ.

Die Pilotphase ist erfolgreich beendet, seit 1. Juli 2022 können Zahnarztpraxen das EBZ nutzen und Anträge digital an die GKV senden. Jede GKV ist nun in der Lage, die digitalen Daten zu erfassen und zu bearbeiten (wir berichteten: „EBZ: Das gilt ab dem 01.07.2022“). Ab 1. Januar 2023 ist der digitale Antrag dann Pflicht.
 

Interne Fortbildung zum EBZ

Sie stellen Ihre Anträge noch auf Papier? Spätestens jetzt sollten Sie die digitale Antragstellung üben. Grundlage dafür ist Ihre Software, deren Daten die GKV empfangen und verarbeiten kann. Voraussetzung dafür: Ihre Praxissoftware ist EBZ-tauglich.

Üben Sie am besten im Team und im Rahmen einer internen Fortbildung. Das baut Ängste im Umgang mit der Technik ab und bringt alle auf den gleichen Wissenstand. So gehen Sie vor:

  1. Suchen Sie einen einfachen Patientenfall aus (PAR, ZE).
  2. Erstellen Sie gemeinsam den Antrag (neue Schlüsselnummern und Befundkürzel für ZE finden Sie hier: „EBZ ab 01.01.2023 – wichtige Änderungen beim ZE“).
  3. Versenden Sie den Antrag.
  4. Warten Sie auf die Bestätigung der GKV (Fehlermeldung ist möglich).
  5. Prüfen Sie gemeinsam die Genehmigung.

Wichtig: Die Daten sind nach der Genehmigung durch die GKV nicht mehr änderbar. Auf diese Einschränkung durch das EBZ müssen alle Teammitglieder vorbereitet werden.  
 

Leitfaden für die Datenerfassung

Überlegen Sie gemeinsam, wie Sie die digitale Datenerfassung in einer Art Leitfaden dokumentieren können, um eine Arbeitshilfe für alle Teammitglieder zu schaffen. Möglich sind beispielsweise:
Dokumentation der Handhabung der Software im Praxisbuch.

  • Dokumentation mittels Screenshot, d.h. Sie stellen die einzelnen Schritte der Antragsbearbeitung in Bildform dar. Vorteil: Bilder zeigen die Darstellung der Software ganz genau, Fehlerquellen werden reduziert.


Lesen Sie zum Hintergrund die aktuelle Pressemeldung von KZBV und GKV-Spitzenverband zum EBZ.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!