Förderungen im Überblick
Eine Weiterbildung zahlt sich aus – für Sie als MFA oder ZFA und für Ihre Praxis. Haben Sie keine Angst vor den Kosten: Staatliche Förderung und Zuschüsse machen Ihre Fortbildung leichter finanzierbar und Sie sparen bares Geld!
Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für die Weiterbildung. Ob Sie oder Ihre Praxis für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.
Datenbanken mit Übersichten über Fördermöglichkeiten bieten zum Beispiel
* Diese Übersicht ist ein Service des PKV Instituts. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität der externen Links. Stand: November 2024
WICHTIG
Informieren Sie sich über Förderprogramme, bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden. Jede Förderung muss vor der Anmeldung zum Fernlehrgang beantragt werden!
Manche Förderungen erhalten Sie nur dann, wenn Sie vor der Anmeldung zum Fernlehrgang oder Online-Seminar ein Beratungsgespräch geführt haben oder einen Antrag gestellt haben. Außerdem können Sie damit von Anfang an alle Voraussetzungen und Formalitäten beachten.
Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem
Qualifizierungschancengesetz
Und das bis zu 100 % vom Staat gefördert!
Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!
Die Fördermöglichkeiten im Überblick
Qualifizierungschancengesetz
Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz.
Und das bis zu 100 % vom Staat gefördert!
Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!
Weiterbildungsstipendium
Förderung fachbezogener Lehrgänge mit bis zu 8.100 €.
Unterstützung junger Menschen (unter 25 Jahren) nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung (fachbezogene Lehrgänge).
Bestehen der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durschnittsnote 1,9 oder besser).
- ODER unter den ersten Drei als Teilnehmerin bei einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb.
- ODER Nachweis besonderer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder der Berufschule.
- 10% Eigenbeteiligung je Fördermaßnahme.
- Voraussetzung: Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden ODER eine Meldung als Arbeitssuchende bei der Agentur für Arbeit.
- förderfähig sind alle Fernlehrgänge und Online-Seminare des PKV Instituts.
- https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html.
Zukunftsstarter
- Folgende Personengruppen (ab 25 bis unter 35 Jahren) können im Rahmen einer abschlussorientierten Qualifizierung gefördert werden:
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmende ohne Berufsabschluss.
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmende mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren einen an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben.
- Berüfsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende.
- Förderung von bis zu 100% durch die Arbeitsagentur von berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen sowie Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen.
- Antrag auf Erstattung der Lehrgangskosten ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit / dem zuständigen Jobcenter zu stellen.
- Förderfähig sind die Fernlehrgänge zur Praxismanagerin MFA/ZFA und Wiedereinstieg/ Quereinstieg des PKV Instituts.
Mehr Infos gibt es hier auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Förderprogramme der Länder
Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen. Ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation, z. B. von Ihrer Berufsausbildung, Ihrem Alter und Ihren Einkommensverhältnissen, ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.
Rabatte
Wir möchten möglichst vielen Menschen eine berufliche Fortbildung ermöglichen. Deshalb gewähren wir bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen Rabatt von 50 Euro auf die Teilnahmegebühr von Fernlehrgängen für
- Auszubildende,
- Arbeitslose,
- Schwerbehinderte,
- Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst,
- Mütter und Väter in Elternzeit.
Ratenzahlung
Das PKV Institut bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fernlehrgang in Raten zu bezahlen.
Bitte sprechen Sie uns an! Unsere Teilnehmerbetreuerinnen beraten Sie gerne.
Telefon 089 45 22 80 90 oder E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Förderung vom Arbeitgeber
Weihen Sie die Praxisleitung frühzeitig in Ihre Pläne ein. Ihre Weiterbildung kommt auch Ihrer Praxis zugute – das honorieren einige Praxisleitungen durch zum Beispiel:
- Teilweise oder komplette Übernahme Kosten für einen Fernlehrgang oder ein Online-Seminar
- Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn Sie die Prüfung bestehen
- Mehr Gehalt, wenn Sie die Weiterbildung erfolgreich abschließen
- Freie Zeit zum Lernen oder für die Prüfung
Steuerliche Förderung
Ihre Teilnahmegebühr für Fernlehrgänge oder Online-Seminare können Sie bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu 100 % als Werbungskosten steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist lediglich ein konkreter beruflicher Nutzen der Weiterbildung.
Setzen Sie Ihre Weiterbildung steuerlich ab!
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Sie schaffen eine Weiterbildung neben der Arbeit zeitlich nicht?
Ihre Praxisleitung kann Sie teilweise freistellen und Unterstützung für den Ersatz der ausgefallenen Arbeitszeit beantragen. Dies funktioniert über Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, welche die Bundesagentur für Arbeit anbietet. Durch die Förderung werden die Kosten für eine Vertretung teilweise übernommen, sodass der Praxisbetrieb weiterlaufen kann, ohne dass es zu großen finanziellen Belastungen kommt. Diese Zuschüsse decken bis zu 75 % des Gehalts bei kleinen Betrieben, wie Arzt- und Zahnarztpraxen.
Mehr Informationen zur Förderung und den Antragsprozess finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Haben Sie noch Fragen?
Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz und unsere Antworten finden Sie in unseren FAQ.
Oder Sie kontaktieren uns persönlich: Im Dialog mit unserer Teilnehmerbetreuung lassen sich offene Punkte schnell klären. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 08:30 - 17:00 Uhr, freitags von 08:30 - 13:30 Uhr unter 089 45 22 80 90.
Oder Sie senden uns eine E-Mail an lernen(at)pkv-institut.de.