Qualifizierungschancengesetz

Lehrgangskosten: Staat zahlt bis zu 100 %

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Gesetz, mit dem der deutsche Staat Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte unterstützt. Ziel ist es, Fachkräfte in der sich ständig ändernden Arbeitswelt weiterzubilden und fit zu machen.

Ihr Nutzen: Egal, ob Sie in einer Praxis, einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung arbeiten, dieses Gesetz ermöglicht Ihnen, Förderungen für Weiterbildungen zu erhalten, die Ihre Fähigkeiten vertiefen und Ihre Karrierechancen verbessern. Je nach Person und Praxis kann die Unterstützung bis zu 100 % der Kurskosten betragen.

Folgende Fernlehrgänge sind förderungsfähig:

Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis
Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis
Praxismanagerin in der Arztpraxis
Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis
Quereinstieg in die Arztpraxis
Qualitätsmanagementbeauftragte in der Arzt- und Zahnarztpraxis

Übernahme der Weiterbildungskosten vom Staat

Unter 50 Mitarbeiterinnen

Bis zu 100% Kostenerstattung

Ab 50 Mitarbeiterinnen

Bis zu 50% Kostenerstattung

Mitarbeiterinnen über 45 Jahre

Bis zu 100% Kostenerstattung

Rahmenbedingungen:

  1. Sie müssen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
  2. Die Weiterbildung sollte Ihre beruflichen Fähigkeiten ausbauen und von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden.
  3. Die letzte geförderte Maßnahme oder eine abgeschlossene Ausbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen.
  4. Die Förderung ist ohne Risiko – selbst bei Abbruch gibt es keine Rückzahlungspflicht.
  5. Das Qualifizierungschancengesetz gilt für jeden Mitarbeiter, kann also auch gleichzeitig von mehreren Mitarbeitern einer Praxis in Anspruch genommen werden.

Sichern Sie sich Ihre Förderung

Die Vorteile auf einen Blick

Ihre Vorteile für Sie als Mitarbeiterin

  • Erweiterung Ihres Wissens
  • Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen
  • Entwicklung Ihrer persönlichen Kompetenzen
  • Sicherung der beruflichen Zukunft

Vorteile für Sie als Praxisleitung

  • Weiterbildungskosten werden bis zu 100 % vom Staat übernommen
  • Mitarbeiterbindung als attraktiver Arbeitgeber
  • Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und -Motivation
  • Verbesserte Praxisleistung

Beratungsservice

Sind Sie noch unschlüssig und haben Fragen? Gerne rufen wir Sie zu Ihrem Wunschtermin an und beraten Sie persönlich.

Termine der Fernlehrgänge:

An die Fernlehrgangsdauer schließt eine 6 wöchige Prüfungsphase an. In diesen 6 Wochen soll die Prüfung zum individuell ausgewählten Zeitpunkt abgelegt werden. 

Praxismanagerin in der Arztpraxis 
Maßnahmenummer: 843/1257/2024
01.02.2025 - 30.09.2025 (Anmeldeschluss: 25.01.2025)
01.03.2025 - 31.10.2025 (Anmeldeschluss: 25.02.2025)
01.05.2025 - 31.12.2025 (Anmeldeschluss: 25.04.2025)

Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis 
Maßnahmenummer: 843/1258/2024
15.01.2025 - 14.09.2025 (Anmeldeschluss: 08.01.2025)
15.04.2025 - 14.12.2025 (Anmeldeschluss: 08.04.2025)
15.07.2025 - 14.03.2026 (Anmeldeschluss: 08.07.2025)

Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis
Maßnahmenummer: in Beantragung *
01.04.2025 - 30.09.2025 (Anmeldeschluss: 25.03.2025)
01.07.2025 - 31.12.2025 (Anmeldeschluss: 25.06.2025)
01.10.2025 - 31.03.2026 (Anmeldeschluss: 25.09.2025)
 

Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis
Maßnahmenummer: in Beantragung *
15.04.2025 - 14.11.2025 (Anmeldeschluss: 08.04.2025)
15.07.2025 - 14.02.2026 (Anmeldeschluss: 08.07.2025)
15.10.2025 - 14.05.2026 (Anmeldeschluss: 08.10.2025)

Quereinstieg in die Arztpraxis 
Maßnahmenummer: in Beantragung *
01.02.2025 - 31.07.2025 (Anmeldeschluss: 25.01.2025)
01.05.2025 - 31.10.2025 (Anmeldeschluss: 25.04.2025)
01.08.2025 - 31.01.2026 (Anmeldeschluss: 25.07.2025)

Qualitätsmanagementbeauftragte
Maßnahmenummer: 843/1388/2024
01.02.2025 - 31.07.2025 (Anmeldeschluss: 25.01.2025)
01.05.2025 - 31.10.2025 (Anmeldeschluss: 25.04.2025)
01.08.2025 - 31.01.2026 (Anmeldeschluss: 25.07.2025)


* Die Beantragung eines Förderung ist grundsätzlich auch ohne Angabe der Maßnahmenummer möglich. Sobald eine neue Maßnahmenummer vorliegt, wird diese hier veröffentlicht.

So funktioniert's: In 4 Schritten zur Förderung

Praxisleitung und Team legen sich auf einen gewünschten Fernlehrgang und Starttermin fest. Alle weiteren Schritte kann der/die Mitarbeiter/-in selbst erledigen. In der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit sollte aber angegeben werden, dass er/sie im Auftrag des Arbeitgebers anruft.

Reservieren und Platz sichern

Besprechen Sie sich mit Ihrer Praxisleitung und reservieren Sie sich direkt hier mit untenstehendem Formular Ihren Platz im gewünschten Fernlehrgang! 

Bitte beachten Sie: Erst mit Einreichen der Förderzusage und des Lebenslaufs (s. Schritt 4) wird Ihre Reservierung zu einer festen Anmeldung.

Förderung sichern und beantragen

 

Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20 und beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein. Bei einem Anruf werden Sie an Ihre/n regionale/n Sachbearbeiter/-in weitergeleitet – dieser/m nennen Sie das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“. Falls diese Telefonnummer besetzt sein sollte, können Sie auch den Arbeitgeberservice der ortsansässigen Agentur für Arbeit anrufen. 

 

Folgende Informationen müssen Sie parat halten:

  • Titel des Fernlehrgangs
  • Maßnahmenummer
  • gewünschter Starttermin
  • Anmeldeschluss

 

Diese Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Fernlehrgangs.

 

Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/-in sendet Ihnen alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines zu. 

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur kann mehrere Wochen dauern. Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice entsprechend frühzeitig vor dem Startdatum des Fernlehrgangs.


Sie haben einen Antrag auf Förderung gestellt und wurden abgelehnt? Melden Sie sich gerne bei uns, unter der Telefonnummer 089 45 22 80 90.

Ihre persönliche Vorbereitung auf die geförderte Weiterbildung

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Podcast und in dem Dokument mit organisatorischen Informationen für Sie zusammengestellt. 

 

Laden Sie sich die Vorabinformationen herunter und lesen Sie das Dokument aufmerksam durch: 

Vorabinformationen

Hören Sie sich unseren Podcast zum Start in den Fernlehrgang an:

Anmeldung durch Einreichung Ihrer Unterlagen 

Senden Sie Ihre Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an uns:

 

  1. Förderzusage (z.B. Anmeldebescheinigung, Bestätigungsmail, Bildungsgutschein, Trägerbescheinigung) der Arbeitsagentur bitte unausgefüllt an uns weitergeben.
  2. Für den Lebenslauf füllen Sie bitte unser Formular aus.
  3. Per E-Mail bitte beachten: Unterlagen einscannen (bitte als PDF, nicht als Foto) und an info(at)pkv-institut.de (Betreff: Einreichungsunterlagen zum „Fernlehrgangstitel mit Startdatum“) senden.

 

Wir prüfen alle Unterlagen für Sie und reichen diese bei der Agentur für Arbeit ein.

Bitte beachten Sie: Erst das Einreichen der Unterlagen gilt als Ihre Anmeldung. Sie erhalten dann alle weiteren Infos von uns per E-Mail und können zum Starttermin loslegen.

Haben Sie noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen zum Quali­fizie­rungs­chancen­gesetz und unsere Antworten finden Sie
in unseren FAQ. Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Übersicht.

Oder Sie kontaktieren uns persönlich: Im Dialog mit unserer Teilnehmerbetreuung lassen sich offene Punkte schnell klären. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:30 - 17:00 Uhr, freitags von 08:30 - 13:30 Uhr unter 089 45 22 80 90. 

Oder Sie senden uns eine E-Mail an lernen(at)pkv-institut.de.

Ja, ich reserviere unverbindlich einen Platz für einen geförderten Fernlehrgang

Reservierung

Bitte beachten Sie die möglichen Starttermine für Ihren Fernlehrgang:

  • Praxismanagerin Arztpraxis: 1. Februar 2025, 1. März 2025, 1. Mai 2025
  • Praxismanagerin Zahnarztpraxis: 15. Januar 2025, 15. April 2025, 15. Juli 2025
  • Abrechnungsmanagerin Arztpraxis: 1. April 2025, 1. Juli 2025, 1. Oktober 2025
  • Abrechnungsmanagerin Zahnarztpraxis: 15. April 2025, 15. Juli 2025, 15. Oktober 2025
  • Qualitätsmanagementbeauftragte: 1. Februar 2025, 1. Mai 2025, 1. August 2025
  • Quereinstieg Arztpraxis: 1. Februar 2025, 1. Mai 2025, 1. August 2025

Angaben zur Praxis

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Wir beraten Sie gerne!

Kontakt

Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

Telefon: 089 45 22 80 90
Fax: 089 45 22 80 950
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

Gerne rufen wir Sie zu Ihrem Wunschtermin zurück.


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