Unsere FAQ
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Angebot des PKV Instituts!
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie weiterhin Fragen oder Probleme haben: Melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.
Telefon: 089 45 22 80 90
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Wir beraten Sie gerne
Gerne rufen wir Sie zu Ihrem Wunschtermin an und beraten Sie persönlich.
Fernlehrgänge
Ja, die Fernlehrgänge des PKV Instituts sind von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert.
Ja, das PKV Institut GmbH ist gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert. Darüber hinaus sind wir für die Fernlehrgänge Praxismanagerin, Abrechnungsmanagerin, Qualitätsmanagementbeauftragte und Wiedereintieg / Quereinstieg ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger.
Die Voraussetzung für Ihre Teilnahme an unseren Fernlehrgängen ist Ihre berufliche Erfahrung. Die Anforderungen an Sie variieren je nach Fernlehrgang. Auf unserer Website finden Sie für jeden Fernlehrgang eine eigene Seite, auf der auch die Empfehlungen zur Teilnahme aufgelistet sind. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie unsicher sind, ob Sie über die nötigen Kenntnisse verfügen. Wir beraten Sie gerne!
Über diese Seite finden Sie unsere Fernlehrgangs-Angebote: www.pkv-institut.de/angebot/fernlehrgaenge
Die Kosten der Fernlehrgänge variieren je nach Umfang. Im Preis enthalten sind jeweils alle Lernmaterialien (Lektionen, Downloads, Übungsaufgaben etc.) sowie die Unterstützung der Teilnehmerbetreuung für die Dauer des Fernlehrgangs. Auch die Abschlussprüfung am Ende Ihres Lehrgangs ist in den Kosten inbegriffen.
Auf unserer Website finden Sie für jeden Fernlehrgang eine eigene Seite, auf der auch die Kosten aufgeführt sind. HIER finden Sie alle unsere Fernlehrgangs-Angebote.
Nein, die Prüfung ist in Ihrem Fernlehrgang enthalten und es entstehen durch die Teilnahme keine zusätzlichen Kosten.
Wenn Sie an der Abschlussprüfung teilnehmen und diese erfolgreich absolvieren (bestehen), erhalten Sie von uns zwei personalisierte Zertifikate – eines mit Ihrer Note und eines ohne Note.
Ja, es gibt Fördermöglichkeiten. Wir möchten möglichst vielen Menschen eine berufliche Fortbildung ermöglichen.
Durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet der Staat (Zahn-)Arztpraxen außerdem die Möglichkeit, die Kosten des Fernlehrgangs (anteilmäßig) zu übernehmen. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Unternehmen mit weniger als 50 Vollzeit-Mitarbeitenden sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Die folgenden Fernlehrgänge können mittels Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit gefördert werden: Abrechnungsmanager/in Arztpraxis, Abrechnungsmanager/in Zahnarztpraxis, Praxismanager/in Arztpraxis, Praxismanager/in Zahnarztpraxis, Qualitätsmanagementbeauftragte/r, Quereinstieg Arztpraxis.
Auf dieser Seite können Sie sich über unsere Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Anmeldebedingungen informieren: www.pkv-institut.de/foerderungen
Die Dauer Ihres Lehrgangs können Sie nicht verkürzen oder verlängern. Sie erhalten die Print-Lektionen im Abstand von einem Monat an die von Ihnen angegebene Adresse.
Wir bieten Ihnen eine vierwöchige Testphase, damit Sie in Ruhe ausprobieren können, ob der Fernlehrgang das Richtige für Sie ist.
Sollten Sie Ihren Lehrgang innerhalb dieser Testphase (vier Wochen nach Erhalt der ersten Lektion) kündigen wollen, teilen Sie uns Ihren Kündigungswunsch einfach schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax mit. Auch nach Ablauf der vierwöchigen Testphase ist eine Kündigung Ihres Lehrgangs möglich. Dabei bezahlen Sie nur die Lektionen, die Sie bis zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung erhalten haben. Sollten Sie Ihre Lehrgangsgebühr bereits in einem Gesamtbetrag beglichen haben, erstatten wir hier die Differenz.
Sie müssen in beiden Fällen keinen Kündigungsgrund angeben, wir würden uns aber dennoch über Feedback freuen. Wenn Sie von der Arbeitsagentur gefördert werden, melden Sie sich bitte vor Ihrer Kündigung bei uns, damit wir das weitere Vorgehen besprechen.
Einige unserer Fernlehrgänge finden digital im PKV Institut Lerncampus statt. Andere absolvieren Sie ohne den digitalen Campus – hierbei senden Sie uns Ihre Übungsaufgaben und Abschlussprüfung postalisch zu. Weitere Unterschiede im Ablauf der Weiterbildung und der Abschlussprüfung bei Fernlehrgängen außerhalb des Lerncampus‘ finden Sie auf der Detailseite des jeweiligen Fernlehrgangs.
Aktuell finden folgende Fernlehrgänge noch ohne den digitalen Lerncampus statt: Datenschutzbeauftragte/r in der Arzt- und Zahnarztpraxis, Teamleitung.
Sie absolvieren Ihren Fernlehrgang in unserem virtuellen Lerncampus. Dort stehen Ihnen alle Kursmaterialien sowie interaktive Übungen zur Verfügung.
Für die Dauer Ihres Fernlehrgangs erhalten Sie im Abstand von einem Monat eine neue Lektion zu einem neuen Thema. Sie bekommen einerseits ein gedrucktes Exemplar an die von Ihnen angegebene Adresse zugeschickt. Andererseits können Sie die Lektionen auch digital im Lerncampus abrufen. Mit jeder Lektion bekommen Sie zudem einen Begleitbrief. Im Lerncampus werden Ihnen außerdem hilfreiche Zusatzmaterialien als Download bereitgestellt. Über sogenannte Verständnischecks bieten wir Ihnen bei jeder Lektion die Möglichkeit, Ihr Wissen anhand von Aufgaben zu prüfen und das Gelernte zu vertiefen. Selbstverständlich werden Ihre Verständnischecks von uns korrigiert, sodass Sie ein direktes Feedback erhalten. In verschiedenen Foren haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich mit Mitlernenden, Expertinnen und Experten oder der Teilnehmerbetreuung auszutauschen. Am Ende Ihres Fernlehrgangs steht eine Abschlussprüfung an, die Sie für den Erhalt des Zertifikats erfolgreich absolvieren müssen. Mithilfe des digitalen Prüfungstrainers und der Verständnischecks können Sie sich während Ihres Fernlehrgangs optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Je nach Fernlehrgang bieten wir auch Online-Seminare zu organisatorischen und inhaltlichen/fachlichen Themen an. Die Seminare finden entweder live statt oder werden Ihnen als Aufzeichnung im Lerncampus zur Verfügung gestellt.
Die Fernlehrgänge des PKV Instituts können Sie komplett von zu Hause bearbeiten. Die Lektionen werden Ihnen per Post nach Hause bzw. in Ihre Praxis gesendet. Außerdem stehen sie Ihnen digital im Lerncampus zur Verfügung. Auch die Verständnischecks (Übungsaufgaben) sowie die Prüfung können komplett von zu Hause bearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die technische Ausstattung, über die Sie verfügen müssen. Sie benötigen Zugriff zu einem PC, Laptop oder Tablet mit stabiler Internetverbindung und aktuellem Betriebssystem und Browser. Zur Bearbeitung der Übungsaufgaben benötigen Sie einen aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.
Pro Woche sollten Sie mit 6 Stunden Arbeitsaufwand rechnen. Wenn Sie vom Arbeitsamt gefördert werden, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Lernzeit zu dokumentieren.
Zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen an uns zu wenden! In jedem Fernlehrgang stehen Ihnen zwei Ansprechpersonen aus der Teilnehmerbetreuung zur Verfügung. Sie können per Mail oder telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Für inhaltliche bzw. fachliche Fragen haben Sie zudem Expertinnen und Experten an Ihrer Seite. Diesen können Sie im Forum Fragen stellen oder ihnen eine persönliche Nachricht schicken.
Im Lerncampus haben wir ein integriertes Forum, das dem persönlichen Austausch dient. Außerdem haben Sie im Lerncampus auch die Möglichkeit, private Nachrichten an Mitlernende zu schicken.
Für eine Lektion ist eine Bearbeitungszeit von einem Monat vorgesehen. Wann genau, also an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie lernen, ist dabei aber Ihnen überlassen. Die zugeschickten Lektionen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und sind auch als Nachschlagewerk für nachfolgende Themen gedacht. Die PDF-Lektionen im Lerncampus stehen Ihnen jeweils eine Woche früher als die Print-Versionen zur Verfügung. Nutzen Sie die Vorteile dieser digitalen Version, wenn Sie ihre Lernzeit anpassen möchten.
Es gibt eine Prüfungsphase, die 4 Wochen nach dem Versand der letzten Lektion beginnt und 6 Wochen später endet. Das Enddatum der Prüfungsphase wird Ihnen im Lerncampus angezeigt. Feste Prüfungstermine gibt es nicht. Ihre Prüfungsaufgaben bearbeiten Sie vor Ende der Prüfungsphase ganz flexibel erst dann, wenn Sie sich gut vorbereitet haben und sich innerlich bereit fühlen.
Nein, der Versand der Print-Lektionen kann nicht verändert werden. Diese bekommen sie im Abstand von einem Monat an die von Ihnen angegebene Adresse zugeschickt. Die digitale Lektion im Lerncampus ermöglicht Ihnen jedoch Flexibilität: Dort finden Sie die Lektionen als PDF bereits eine Woche früher zum Download vor. Nutzen Sie die Vorteile dieser digitalen Version, wenn Sie die Lektionen schon vor Erhalt der Print-Version bearbeiten möchten.
Folgende Fernlehrgänge bieten wir im Lerncampus an:
Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis, Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis, Qualitätsmanagementbeauftragte, Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis, Praxismanagerin in der Arztpraxis, Wiedereinstieg / Quereinstieg
In unserem virtuellen Lerncampus lernen Sie noch flexibler und moderner. Ihnen stehen alle Kursmaterialien gesammelt an einem Ort zur Verfügung. Mit interaktiven Übungen bereiten Sie sich ganz einfach und spielerisch auf die Abschlussprüfung vor. Die Korrekturen laufen komplett digital ab, wodurch sich die Korrekturzeiten verkürzen.
In verschiedenen Foren haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich mit Mitlernenden, Expertinnen und Experten oder der Teilnehmerbetreuung auszutauschen.
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zum Lerncampus 7 Tage vor Start Ihres Fernlehrgangs. Dort haben Sie für die Dauer Ihres Fernlehrgangs und bis 4 Wochen nach Abschluss Ihrer Prüfungsphase vollen Zugriff auf Ihren Fernlehrgangsbereich und alle darin enthaltenen Studienmaterialien.
Ja, die Prüfung findet digital statt. Beide Prüfungsteile werden Ihnen im Lerncampus während Ihres Prüfungszeitraumes angezeigt und freigeschaltet. Sie bearbeiten sie zu Hause an Ihrem PC und geben sie digital ab bzw. absolvieren sie direkt online im Lerncampus.
Für geförderte Teilnehmende ist die Prüfungsteilnahme verpflichtend.
Ansonsten gilt: Falls Sie sicher nicht an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich vor der Freischaltung der Prüfungsunterlagen eigenständig von der Prüfung abmelden.
Die interaktiven Übungen im Lerncampus bereiten Sie optimal auf die Abschlussprüfung vor. Im Laufe Ihres Fernlehrgangs schalten wir Ihnen außerdem einen Prüfungstrainer frei. Dort können Sie die Multiple-Choice-Prüfung simulieren und so oft durchgehen, bis Sie sich gut vorbereitet fühlen.
Wenn es beim ersten Versuch nicht zum Bestehen gereicht hat oder Sie die Prüfung nicht fristgerecht absolviert haben, haben Sie zwei weitere Chancen. Für Sie entstehen dadurch keine extra Kosten. Wiederholt wird immer der Prüfungsteil, der nicht bestanden wurde. Wurden einzelne oder alle Prüfungsteile nicht abgegeben, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz bietet finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung von Beschäftigten, um sie auf den digitalen und technologischen Wandel vorzubereiten. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Unternehmen bei der Anpassung an neue Anforderungen zu unterstützen.
Das Gesetz fördert in diesem Fall die Übernahme der Weiterbildungskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, falls der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden für die vertraglich vereinbarte Lernzeit freistellt. Die genaue Förderhöhe variiert je nach Unternehmensgröße und individuellen Voraussetzungen.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in den letzten zwei Jahren nicht an einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben und deren berufliche Tätigkeit durch digitale oder technologische Entwicklungen beeinflusst wird. Dies schließt auch Mitarbeitende in Arzt- und Zahnarztpraxen ein, weil die Digitalisierung das Gesundheitswesen zunehmend verändert und neue Anforderungen an Praxismitarbeitende stellt.
Grundvoraussetzung für die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz ist, dass die Praxis den Antrag dafür bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellt und eine Finanzierungszusage bekommt.
Die Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, für die eine Qualifizierung zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes empfehlenswert ist. Der Arbeitgeber muss die Förderung gemeinsam mit dem Arbeitnehmer beantragen und sollte den Lernprozess bestmöglich unterstützen.
Kontaktieren Sie dafür den ARBEITGEBERSERVICE der Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Prüfung über die Förderzusage und die individuelle Förderhöhe.
Nennen Sie diesem Kontakt das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“ Ihre zuständige Sachbearbeitung sendet Ihnen alle Unterlagen zur Beantragung zu. Bitte füllen Sie diese in Absprache mit der Praxisleitung aus und senden sie zur Bearbeitung zurück an die Agentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bei der Agentur für Arbeit mehrere Wochen dauern kann, nehmen Sie also entsprechend frühzeitig vor dem Startdatum des Fernlehrgangs Kontakt zum Arbeitgeberservice auf.
Um eine Förderung zu beantragen, wenden Sie sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 4 5555 20. Hier erhalten Sie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Ansprechperson und weitere Informationen zum Antragsprozess.
Die Maßnahmenummer sowie weitere Details zu den geförderten Fernlehrgängen finden Sie auf den jeweiligen Fernlehrgangsseiten. Die Starttermine und weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz finden Sie auf dieser Seite.
Praxen mit weniger als 50 Mitarbeitenden können eine Förderung von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten erhalten. Bei größeren Praxen übernimmt die Agentur für Arbeit anteilig die Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und den individuellen Förderbedingungen. Für weitere Informationen (zur Berechnung der Mitarbeiterzahlen) können Sie sich direkt an die zuständige Ansprechperson der Agentur für Arbeit wenden.
Die Förderung umfasst die Fernlehrgangsgebühren. Wenn Sie für die wöchentliche Lernzeit freigestellt werden, kann ein Teil des Arbeitsentgelts erstattet werden. Hierfür ist eine zusätzliche Bescheinigung (Trägerbescheinigung) bei uns zum Ausfüllen vorzulegen. Diese Bescheinigung können Sie bei Ihrer Ansprechperson der Agentur für Arbeit anfordern.
In der Regel werden die Kosten für die Lektionen monatlich von der Agentur für Arbeit direkt an das PKV Institut überwiesen. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich. Die Fördersumme und Details zur Kostenübernahme entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Die Rechnung für die Weiterbildung wird aus steuerrechtlichen Gründen an die Praxis gestellt. Ein beiliegendes Schreiben erklärt die Vorgehensweise ausführlich.
Ja, das PKV Institut ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger und erfüllt alle Kriterien zur Durchführung von Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
Zertifikatsnummer: 2017-1016-0
Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen, die den Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes entsprechen. Alle förderfähigen Fernlehrgänge, die wir anbieten, finden Sie hier.
Eine Beantragung lohnt sich auch für größere Praxen. Die Agentur für Arbeit übernimmt in der Regel einen Anteil der Fernlehrgangskosten, auch wenn die Praxis mehr als 50 Mitarbeitende (in Vollzeitäquivalenten) beschäftigt. Bei Teilzeitkräften erfolgt eine anteilige Berechnung. Für weitere Informationen zur Berechnung der Mitarbeiterzahlen können Sie sich direkt an die zuständige Ansprechperson der Agentur für Arbeit wenden.
Falls der Fernlehrgang vorzeitig beendet werden muss, informieren wir die Agentur für Arbeit über den Abbruch der Maßnahme. Zusätzlich ist die/der Teilnehmende verpflichtet, die Agentur für Arbeit über den Abbruch und die Gründe dafür zu unterrichten. Weder der Praxis noch dem/der Teilnehmenden entstehen dabei finanzielle Nachteile.
Eine Förderung für arbeitslose Personen ist leider nicht möglich.
Ja, der Fernlehrgang wird neben dem Beruf absolviert, weswegen keine Lohnausfallzeiten entstehen. Sollten Sie für die Lernzeit freigestellt werden, kann über eine Trägerbescheinigung ein Teil des Arbeitsentgelts von der Agentur für Arbeit erstattet werden.
Die Finanzierungszusage hängt vom Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit ab und kann folgende Formen annehmen:
- Bildungsgutschein
- Anmeldebescheinigung
- Trägerbescheinigung
- Förderzusage der Agentur für Arbeit per E-Mail
Für die Anmeldung benötigen wir die Finanzierungszusage (Trägerbescheinigung, Bildungsgutschein oder Anmeldebescheinigung sowie den ausgefüllten Lebenslauf, dessen Vorlage Sie sich hier herunterladen können.
Bitte verwenden Sie für den Lebenslauf ausschließlich diese Vorlage.
In einigen Fällen beantragen Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bei der Agentur für Arbeit. In diesen Fällen erhalten Sie eine Trägerbescheinigung zur Vorlage beim Maßnahmeträger (PKV Institut GmbH). Senden Sie diese bei der Anmeldung zusammen mit der Finanzierungszusage (s. obigen Punkt “Welche Unterlagen benötigt das PKV Institut?”) der Agentur für Arbeit. Die gesammelten Unterlagen schicken Sie bitte inklusive der ausgefüllten Lebenslaufvorlage per Mail an info(at)pkv-institut.de.
Über diesen Reservierungslink können Sie unverbindlich einen Platz reservieren. Mit der Reservierungsbestätigung erhalten Sie eine Lebenslaufvorlage, die Sie uns gemeinsam mit der Förderzusage an info(at)pkv-institut.de senden können.
Bitte verwenden Sie für den Lebenslauf ausschließlich die Vorlage, die Sie sich hier herunterladen können.
Bitte senden Sie uns die Finanzierungszusage (z. B. Trägerbescheinigung, Anmeldebescheinigung oder Bildungsgutschein) und die vollständig ausgefüllte Lebenslaufvorlage per E-Mail an info(at)pkv-institut.de. Sie erhalten nach Abschluss der Anmeldung eine Bestätigungsmail.
Bitte verwenden Sie für den Lebenslauf ausschließlich die Vorlage, die Sie sich hier herunterladen können.
Unser Fernlehrgang ist berufsbegleitend konzipiert und erfordert eine wöchentliche Lernzeit von etwa 6 Stunden. Diese Stunden können flexibel und individuell eingeteilt werden. Eine Teilnahmeverpflichtung an Live-Zusatz-Seminaren gibt es nicht, da diese immer aufgezeichnet werden und im Nachgang von Ihnen angesehen werden können.
Sollten Sie noch Fragen zur Förderung haben, steht unser Team Ihnen gerne zur Verfügung.
Hören Sie sich dazu auch unseren Podcast an:
Beratungsbriefe
Das PKV Institut hat folgende Beratungsbriefe im Angebot:
Die Beratungsbriefe MFA exklusiv und ZFA exklusiv kosten pro Monat 22,50 €. Im Abo sind 12 Monatsausgaben und 4 Themenausgaben (eine Themenausgabe pro Quartal) enthalten. Pro Halbjahr kostet das Abo 135 € (= 6 x 22,50 €). Darüber hinaus erhalten alle Abonnentinnen und Abonnenten ein Online-Update pro Monat, das im Preis inbegriffen ist. Ebenso wie der kostenlose Zugriff auf die Aufzeichnung eines von der Redaktion des PKV Instituts ausgewählten Online-Seminars pro Monat.
Der Beratungsbrief ABRECHNUNG exakt kostet pro Monat 24,50 € und wird einmal wöchentlich per E-Mail versandt. Insgesamt werden also 52 Online-Ausgaben pro Jahr verschickt. Zusätzlich erscheint einmal im Monat eine gedruckte Ausgabe (insgesamt 12 Print-Ausgaben pro Jahr) mit dem Best-of der vorausgegangenen 4 Wochen. Diese Printausgabe ist im Preis enthalten.
Der Beratungsbrief ABRECHNUNG exakt wird digital erstellt und in Form eines E-Mail-Newsletters einmal wöchentlich versandt. Wenn man den Newsletter öffnet, kann man sich die gesamte Ausgabe als PDF herunterladen und ausdrucken. Die einmal im Monat versandte Printausgabe gibt es nicht in digitaler Form.
Die Beratungsbriefe MFA exklusiv und ZFA exklusiv erscheinen als Printausgaben und werden per Post zugestellt. Es gibt sie nicht in digitaler Form. Das einmal im Monat versandte Online-Update wird als E-Mail-Newsletter versandt. Das Update gibt es nicht in gedruckter Form.
Nach Abschluss des Abos gilt eine Testphase von 30 Tagen, innerhalb derer sich das Abo problemlos und ohne Angabe von Gründen kündigen lässt. Diese ersten 30 Tage sind für die Abonnenten gratis. Erst ab dem zweiten Monat wird das Abo kostenpflichtig.
Alle Beratungsbrief-Abos sind mit einer 4-Wochen-Frist zum Monatsende kündbar.
Das Freiabo, das Teilnehmende eines Fernlehrgangs kostenlos bekommen, endet nach Ablauf automatisch. Um das Abo fortzusetzen, schließen Interessierte ein kostenpflichtiges Abo ab. Zahlungspflichtig sind sie aber erst nach Ablauf der ersten 30 Tage Testphase mit Beginn des zweiten Monats.
Sie erhalten für Ihr Abo eine Halbjahresrechnung nach Ablauf der Testphase. Entweder Sie selbst überweisen den fälligen Betrag an das PKV Institut. Oder Sie erteilen dem PKV Institut eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren, damit der Betrag von Ihrem Konto eingezogen werden kann.
Online-Seminare
Das PKV Institut hat folgende Online-Seminare im Angebot:
Für MFAs:
- Abo Komplett: Komplettwissen für die Allrounderin
- Abo Abrechnung: Abrechnungswissen pur
- Abo Praxiswissen (ohne Abrechnungsthemen)
Für ZFAs:
Alles was Sie brauchen, ist ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang.
Jederzeit
Alle Ihre gebuchten Online-Seminare finden Sie übersichtlich und kompakt in unserem Lerncampus.
Ihr persönlicher Zugang zum Lerncampus wird Ihnen nach der Abo-Buchung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse zugeschickt.
Loggen Sie sich kurz vor Beginn in den Lerncampus ein – per Klick auf einen Button erhalten Sie Zugang zum Live-Seminar.
Sollten Sie nicht live daran teilnehmen können, steht Ihnen im Anschluss die Aufzeichnung i.d.R. bis zu einem halben Jahr nach dem Stattfinden des Online-Seminars zur Verfügung.
Es gibt keine feste Vertragslaufzeit. Das Abo verlängert sich automatisch bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung.
Die Rechnung wird immer für ein halbes Jahr erstellt, auch wenn Sie sich für eine monatliche Zahlweise entschieden haben.
Entweder Sie selbst überweisen den fälligen Betrag an das PKV Institut. Oder Sie erteilen dem PKV Institut eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren, damit der Betrag von Ihrem Konto eingezogen werden kann.
Rechnungsdatum ist der letzter Tag des Monats,
Die Rechnung wird immer am Ende des ersten Bezugsmonats verschickt.
Sie können sofort jederzeit mit dem Abo starten und noch am selben Tag am Online-Seminar teilnehmen. Ein rückwirkender Abo-Start ist nicht möglich.
Als Neukunde der Online-Seminar-Abonnements können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Danach können Sie Ihr Online-Seminar-Abonnement mit einer 4-Wochen-Frist zum nächsten Laufzeitbeginn (abhängig von Ihrem Startdatum) kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (per Mail oder Post)
Die Teilnahmebescheinigung ist nicht personalisiert, das Zertifikat wird nach Beantworten der Fragen personalisiert ausgestellt. Die Teilnehmenden können damit Fortbildungsstunden sammeln.
Die Aufzeichnungen stehen i.d.R. bis zu einem halben Jahr nach dem Stattfinden des Online-Seminars zur Verfügung.
Nach dem Online-Seminar bekommen Sie eine E-Mail mit dem Link zum Zertifikatstest. Ab 2 von 3 richtig beantworteten Fragen wird Ihnen Ihr Zertifikat zum Download bereit gestellt.
Sollten Sie nur 1 oder keine Frage richtig beantworten, gilt der Test als nicht bestanden, Sie können ihn jedoch wiederholen. Dafür wenden Sie sich bitte an info(at)pkv-institut.de. Die Kollegen setzen den Test gerne zurück.