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Wann und warum Sie die Pseudoziffern 88192 und 88194 benötigen

Beide Pseudoziffern sind bundesweit gültig und hängen mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) bzw. der Teilnahme an Selektivverträgen sowie der für bestimmte Leistungen notwendigen Mindestfallzahl zusammen.

Die Pseudoziffer 88194: Wichtig für alle Praxen mit einer NäPA

Die Berechenbarkeit der Hausarzt-NäPA-Leistungen (GOPs 03060-03065) ist an Bedingungen geknüpft, darunter bestimmte Mindestbehandlungsfallzahlen (EBM 3.2.1.2 Nr. 1). Auch die Vergütungshöhe der GOP 03060 ist fallzahlabhängig, da die Leistung ein Zuschlag zur „Vorhaltepauschale“ nach GOP 03040 ist.

Wenn aber nun ein Patient in der hausarztzentrierten oder knappschaftsärztlichen Versorgung behandelt und dies auf einem HzV-Schein abgerechnet wird, erscheint er nicht als Fall in der KV-Abrechnung. Wenn Sie viele HzV-Patienten haben, würden Sie daher vermutlich die Mindestfallzahlen unterschreiten, die Voraussetzung für die NäPA-GOPs sind. Als Nachweis, dass es diese Fälle aber gab, legen Sie gemäß der Regelung im EBM-Kapitel 3.2.1.2, Punkt 2 für sie jeweils zusätzlich einen KV-Schein an und geben darauf die Pseudoziffer 88194 an.

Auch im Behandlungsfall aktive HzV- und/oder Knappschaftsfälle, in denen keine Einzelleistungen über die KV zusätzlich im Quartal berechnet werden, fließen in die Berechnung dieser Mindestbehandlungsfallzahlen mit ein. Für die Berechnung der GOPs 03060 und 03061 bedeutet das dann aber, dass sich der Höchstwert der beiden Ziffern im Quartal pro Praxis (23.800 Punkte) um 34 Punkte (= Summe der Punktzahlen der GOPs 03060 und 03061) je Fall reduziert.

 

Die Pseudoziffer 88192: Relevant bei der Abrechnung von Laborleistungen

Das gilt für alle Fachgruppen, sofern

  • die Praxis an Selektivverträgen (HzV § 73b SGB V, Modellvorhaben § 63 SGB V oder „Besondere Versorgung“ § 140a SGB V) teilnimmt und
  • Laborleistungen der Abschnitte 32.2 und/oder 32.3 weiter als kollektivvertragliche Leistungen veranlasst oder erbringt und
  • in diesen Fällen keine Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale zum Ansatz kommt.

 

Im Laborkapitel 32.1 ist unter Punkt 3 geregelt, dass man in diesen Fällen ebenfalls einen eigenen KV-Schein anlegen muss, auf dem die Pseudoziffer 88192 anzugeben ist. Das ist erforderlich, damit diese Fälle in die Berechnung des Laborwirtschaftlichkeitsbonus einfließen können. In den meisten KVen ist die Angabe der Pseudo-GOP 88192 auch für die Fallzählung im Rahmen der Abstaffelungs- bzw. Zuschlagsregelung zur GOP 03040 von Bedeutung. Erkundigen Sie sich über das richtige Vorgehen am besten bei Ihrer KV.

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