So tragen Sie während der Pandemie zur Versorgungssicherheit bei
Die Angst vor COVID-19 steckt vielen Patienten tief in den Knochen. Darunter darf die medizinische Versorgung nicht leiden. Jedem Patienten sollte möglich sein, zur Vorsorge, Behandlung und im Notfall zu Ihnen in die Praxis zu kommen. Machen Sie daher bei jedem Telefonat, auf Ihrer Homepage sowie mit Aushängen an Ihrer Praxistür und im Wartezimmer darauf aufmerksam, dass infizierte Menschen nicht in Kontakt mit nicht infizierten Menschen kommen.
Kommunizieren Sie Ihr Testkonzept
Sollte in Ihrer Praxis auf SARS-CoV-2 getestet werden, informieren Sie darüber, dass Patienten mit einem Verdacht auf SARS-CoV-2
- sich zunächst telefonisch melden müssen und nicht persönlich in der Praxis erscheinen.
- zu besonderen Zeiten in die Praxis einbestellt werden.
- nur Praxisräume betreten, die einem besonderen Hygienekonzept unterliegen. Das Wartezimmer ist für sie tabu. Wenn möglich, können Rachenabstriche im Freien, z.B. aus einem Laborfenster heraus, entnommen werden.
Auswahl der Patienten, die ins Krankenhaus müssen
Für den Arzt ist es eine weitere Herausforderung zu entscheiden, wer ins Krankenhaus eingewiesen werden muss. Da die Intensivstationen wegen der COVID-19-Patienten mit schwerem Verlauf inzwischen sehr ausgelastet sind, empfehlen Ärzteverbände bereits, nicht dringende Operationen wie Hüft-OPs auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Viele Kliniken schließen zudem Abteilungen, um verfügbares Personal für die Intensivstationen frei zu haben – eine Folge der Personalknappheit in den Pflegeberufen.
Sollten COVID-19-Patienten zu Ihren Patienten gehören, wird der Arzt sie möglicherweise erst dann ins Krankenhaus einweisen, wenn eine ambulante Versorgung nicht mehr möglich ist. Auch das hilft, die Kliniken zu entlasten.
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