Menschen ab 65 Jahren sollen kostenlose Schutzmasken erhalten
Um die Coronavirus-Pandemie zu verlangsamen, sollen alle gesetzlich und privat versicherten Patienten, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, Anspruch auf eine Schutzmaske haben. So lautet ein Vorschlag für das dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Das Bundesgesundheitsministerium soll in einer Rechtsverordnung festlegen, welche Personengruppen Masken bekommen und welche Art von Masken abgegeben werden. Die Masken würden aus Steuermitteln finanziert.
Ansturm auf Bremer Apotheken
In Bremen verteilen Apotheker seit der vergangenen Woche kostenlose FFP-2-Masken. Berechtigt sind Personen ab 65 Jahren, die im Bundesland Bremen wohnen. Sie erhalten maximal zehn Masken für einen Monat. Die Nachricht sprach sich blitzschnell herum: Es kam zu einem Ansturm, vor den Apotheken bildeten sich zum Teil lange Schlagen. In einigen Apotheken waren die Masken schnell vergriffen.
Die Apothekerkammer Bremen reagierte mit einem Aufruf, die Apotheken nicht sofort aufzusuchen und die reguläre Arzneimittelversorgung nicht zu beeinträchtigen. Außerdem appelliert die Kammer an alle nicht berechtigten Bremer, sich keine Masken zu holen, sondern mit der schutzbedürftigen Bevölkerung solidarisch zu sein.
Bundestag entscheidet diese Woche
Der Bundestag soll das Bevölkerungsschutzgesetz in seiner neuen Form am Mittwoch dieser Woche beschließen. Dann könnte die Verteilung der Masken im gesamten Bundesgebiet zügig folgen.
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