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Sinnvolle IGeL: Hautkrebsscreening bei Menschen unter 35 Jahren oder in jährlichem Abstand

Manche Krankenkassen sind bereit, bei Menschen unter 35 Jahren das Hautkrebsscreening (HKS) als Satzungsleistung zu übernehmen. Ansonsten ist es eine sinnvolle IGeL, die in der Praxis angeboten werden sollte, ebenso wie Untersuchungen in den Jahren, in denen sie nach der G-BA-Richtlinie nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

So rechnen Sie das HKS als IGeL ab:

GOÄ-Nr.

Leistung

Wert 
2,3-fach

1Beratung

10,72 €

7Untersuchung des gesamten Hautorgans

21,45 €

750Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung

26,09 €


Beachten Sie:

  • Die Untersuchung mit dem Dermatoskop ist Bestandteil des Hautkrebsscreenings und kann separat mit der GOÄ-Nr. 750 abgerechnet werden. 
  • Bei multiplen Hautveränderungen kann man die Leistung wegen zeitlichen Mehraufwands bis zum 3,5-fachen Satz steigern. 
  • Dasselbe gilt für die Untersuchung des Hautorgans nach GOÄ-Nr. 7.
     

Wird das HKS im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) nach GOÄ-Nr. 29 erbracht, sind die Nrn. 1 und 7 daneben ausgeschlossen. Dafür können Sie Nr. 29 bis Faktor 3,5 steigern.

GOÄ-Nr.

Leistung

Faktor

Honorar

29Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung

3,5

89,76 €


Als Begründung geben Sie z. B. an: „erhöhter Zeitaufwand wegen gleichzeitiger Erbringung des Hautkrebsscreenings nach der Richtlinie des G-BA“. 

Beachten Sie: Die Auflichtmikroskopie können Sie ggf. neben Nr. 29 ansetzen, hier besteht kein Ausschluss.

 

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