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Sinnvolle IGeL: Hautkrebsscreening bei Menschen unter 35 Jahren oder in jährlichem Abstand

Manche Krankenkassen sind bereit, bei Menschen unter 35 Jahren das Hautkrebsscreening als Satzungsleistung zu übernehmen. Ansonsten ist es eine sinnvolle IGeL, die in der Praxis angeboten werden sollte, ebenso wie Untersuchungen in den Jahren, in denen sie nach der G-BA-Richtlinie nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

 

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