

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Organisation und Abrechnung bei einem Kassenwechsel im Quartal

Schritt 1: Neue eGK einlesen
Stecken Sie die neue eGK ins Kartenlesegerät, lesen Sie die Daten ein und prüfen Sie die Richtigkeit und Gültigkeit der neuen Versicherungsdaten.
Schritt 2: Neuen Behandlungsschein anlegen
Abrechnungstechnisch gilt die betreffende Person nun als Neupatientin bzw. Neupatient. Daher legen Sie einen neuen Originalschein an und notieren das Datum des Kassenwechsels in der Patientenakte.
Schritt 3: Pauschalen neu abrechnen
Rechnen Sie die Versichertenpauschale im laufenden Quartal ein zweites Mal ab und stellen Sie sicher, dass dies korrekt im Abrechnungssystem erfasst wird. Vielleicht setzen Sie auch die Chronikerpauschale I (GOP 03220) und/oder den hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplex (GOP 03362) bzw. den palliativmedizinischen Zuschlag nach GOP 03371 neu an. Die GOP 03220 müssen Sie dabei mit einem „H“ kennzeichnen.
Schritt 4: DMP aktualisieren
Schreiben Sie den Patienten oder die Patientin in das jeweilige Disease-Management-Programm (DMP) neu ein. Lassen Sie dazu neue Teilnahme- und Einwilligungserklärungen ausfüllen und führen Sie nochmals eine Erstdokumentation durch.
Schritt 5 (Quartalsende): Abrechnung vorbereiten
Stellen Sie sicher, dass alle Leistungen korrekt für die neue Krankenkasse erfasst sind, und prüfen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Abrechnungspositionen. Bereiten Sie die Quartalsabrechnung entsprechend vor.
Übrigens sind AUs bei Kassenwechsel im Quartal unproblematisch:
Bei laufender Arbeitsunfähigkeit oder auch bei versehentlicher Meldung an die vorherige Krankenkasse leitet diese die Daten automatisch an die neue weiter.
Dieser Beitrag ist in der Online-Ausgabe von ABRECHNUNG exakt am 04.03.2025 erschienen.
BKR
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