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Reisen mit Betäubungsmitteln

Viele Menschen verbringen die schönsten Tage im Jahr an ausländischen Reisezielen. Damit es einem im Urlaub auch gesundheitlich gut geht, dürfen benötigte Medikamente im Gepäck nicht fehlen. Doch für einige Arzneien gelten besondere Vorgaben.

Zum Beginn der Sommerreisezeit weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die besonderen Reisebestimmungen für betäubungsmittelhaltige Arzneimittel hin. Darunter fallen u. a. Buprenorphin, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat, Morphin, Opium, Pentazocin und Tilidin. Die Reisevorgaben hängen in erster Linie davon ab, welche Reiseziele man ansteuert.

 

Reisen in Länder des Schengener Abkommens

Dazu zählen u. a. beliebte Urlaubsländer wie Dänemark, Schweden, Frankreich, Niederlande Griechenland, Spanien, Italien, Kroatien, Portugal und Ungarn.

Bei Reisen in diese Länder können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung mitgeführt werden. Diese Bescheinigung muss die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen. Dafür benötigt man in der Regel einen Termin in der regional zuständigen Behörde. Die Bescheinigung gilt dann für maximal 30 Tage. Das bedeutet, dass man auch nur die Medikamentenmenge für diesen Zeitraum mitnehmen darf. Hat man mehrere verschiedene Betäubungsmittel dabei, benötigt jedes eine eigene Bescheinigung. 

 

Reisen in andere Länder

International sind die Regeln für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf uneinheitlich. „Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell“, informiert die Bundesopiumstelle.

Sie rät dazu, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Laut diesem sollten sich Patienten vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. In dieser sollten Angaben zu Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise festgehalten werden. In der Regel sollte auch hier die Menge der Medikamente auf höchstens 30 Tage ausgelegt sein. Die Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen und bei der Reise griffbereit mitzuführen. Es gibt dafür kein festgelegtes Formular. Die Bundesopiumstelle hat jedoch eine Vorlage zum Download bereitgestellt. 

Vor Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums sollte man sich über die jeweiligen Bestimmungen zur Medikamenteneinfuhr des jeweiligen Ziellandes informieren. Wichtig: Auch Länder, durch welche die Reise nur durchführt, müssen berücksichtigt werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen mit Medikamenten stellen üblicherweise die diplomatischen Vertretungen des Ziellandes in Deutschland zur Verfügung. Die Kontaktdaten können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

 

Was tun bei Mitnahmeverbot?

Bestimmte Medikamente sind in einigen Ländern generell verboten. Es ist dringend davon abzuraten, diese trotzdem mitzunehmen. Es können, neben einem Einreiseverbot, auch hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen drohen. 

Patienten sollten mit Ihrem Arzt besprechen, ob es erlaubte Alternativen zum betreffenden Medikament gibt oder die Einnahme für den Reisezeitraum ausgesetzt werden kann. In einigen Ländern dürfen bestimmte Arzneien nur nicht aus dem Ausland eingeführt werden, sie sind aber grundsätzlich im Zielland erhältlich. In diesem Fall könnte der Arzt eine Bescheinigung für einen ausländischen Kollegen aufsetzen, damit der Patient sich sein Medikament im Urlaubsland verschreiben lassen kann. 

 

Was ist mit Cannabis?

Seit wenigen Monaten sind bestimmte Mengen Cannabis für den Eigengebrauch in Deutschland nicht mehr verboten. Medizinisches Cannabis fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. In den meisten anderen in- und außereuropäischen Ländern allerdings schon. Die Einfuhr von Cannabis unterliegt dort daher den üblichen Vorschriften für Betäubungsmittel.

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