Ade Zettelwirtschaft und Bürokratie-Burnout
Muster 12c – für die Verordnung häuslicher Krankenpflege gilt ab 1. Juli 2024 ein neues Formular. Jede MFA und ZFA kann über regelmäßig anzuwendende neue Vordrucke, Strukturen oder Meldepflichten berichten. Durchschnittlich 60 Arbeitstage pro Jahr müssen in ärztlichen Praxen für Verwaltungsarbeit aufgewendet werden. Dabei hat sich die Bundesregierung den Bürokratieabbau eigentlich auf die Fahnen geschrieben. Ganz ohne Verwaltungsvorgaben werde es zwar auch künftig nicht gehen, jedoch soll die Bürokratie effizienter und schlanker werden.
Bürokratische Belastung soll abnehmen
Nicht nur Unternehmen und Verwaltungen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, fühlen sich von ständig zunehmenden Informations-, Dokumentationspflichten und sonstigen bürokratischen Auflagen belastet. Bürokratie-Abbau als Vorhaben findet sich in zahlreichen Reformprogrammen, nicht nur der Bundesregierung. Diese hat kürzlich ein neues Entbürokratisierungspaket vorgestellt. Es ist das 4. und besteht aus:
1) Wachstumschancengesetz
2) Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
3) Bürokratieentlastungsverordnung
4) Anhebung der Schwellenwerte für Bilanzierung und Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen
5) EU-Entlastungsinitiative
Die angestrebte Entlastung wird insgesamt mit mehr als 3 Milliarden Euro beziffert. Der Bürokratiekostenindex soll erheblich sinken. Das BEG IV enthält 62 Artikel mit Maßnahmen aus unterschiedlichsten Bereichen. Beispiele sind:
Die Aufbewahrungsfrist von handels- und steuerrechtlichen Buchungsbelegen wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt.
Es wird eine Vollmachtsdatenbank für Steuerberater eingeführt. Künftig genügt eine Generalvollmacht, die in der Vollmachtsdatenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden kann. Von dieser Rechtsänderung profitieren ca. 1,9 Millionen der rund 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland, die ihre Entgeltabrechnung durch Steuerberater erledigen lassen.
- Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei Hotelübernachtungen wird abgeschafft.
Sinnvolle Entbürokratisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dem Bundesministerium für Gesundheit im Vorfeld mehrere Vorschläge zum Bürokratieabbau (zum Download) übermittelt.
Dazu gehören:
- Verzicht auf eine AU-Bescheinigung und Kind-Krank-Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer
- Kein Konsiliarbericht bei Überweisung durch Vertragsärzte
- Vollständige Digitalisierung der elektronischen AU
- Aufwand für Anfragen von Krankenkassen und anderen Stellen reduzieren
- Verpflichtende Zertifizierung von Softwareprodukten für die Erstellung und Übermittlung von QS-Dokumentationen nach der DEQS-Richtlinie
- Aufhebung der doppelten Mengenbegrenzung bei der Videosprechstunde
- Stärkung der Versorgungsorientierung bei der Digitalisierung von Formularen im Gesundheitswesen
- Gebühr bei erfolgloser Antragstellung auf Abrechnungsprüfung auch im vertragsärztlichen Bereich
Bei allem guten Willen scheint bei Reformideen nicht immer die entbürokratisierende Brille aufgesetzt zu werden. Ganz aktuell kritisierte die KBV den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung als „einseitig in der Belastung, unrealistisch in der Fristsetzung und übermäßig bürokratisch“. Für den Bürokratieabbau ist ein langer Atem notwendig.
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