Notfalldatensätze anlegen: Wie Sie dabei vorgehen und was Sie dafür abrechnen können
„In unserer Praxis wird bei jeder Patientin nachgefragt, ob der NFDS bereits angelegt ist. Ist das nicht der Fall, wird dieser der Patientin erklärt. Bei IUP-Trägerinnen schreiben wir die Spirale mit in den NFDS. Ferner können Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten, Medikamente und Dauerdiagnosen eingetragen werden.
Wir raten auch dazu, eine Bezugsperson auf die elektronische Krankenversichertenkarte zu schreiben, da im Notfall oftmals das Handy nicht entsperrt werden kann. Bei schwangeren Patientinnen wird, sobald die Herzaktion des Fötus im Ultraschall zu sehen ist, der NFDS um die Schwangerschaft erweitert. Sollte sich ein Unfall ereignen, können die Sanitäter bzw. Ärzte beim Einlesen der eGK im Rettungswagen sofort sehen, dass die Patientin schwanger ist – das ist wichtig, falls sie das Bewusstsein verloren hat.
Wenn die Patientin dann zur Schwangerschaftsnachuntersuchung (6 bis 8 Wochen nach der Geburt) vorstellig wird, löschen wir die Schwangerschaft aus dem NFDS.“
Für die Erstanlage eines Notfalldatensatzes können Sie nach EBM die GOP 01640 ansetzen, ab dem Folgequartal wird dann von der KV automatisch der Zuschlag nach GOP 01641 (4 P., 0,48 €) für das Überprüfen und ggf. Aktualisieren hinzugesetzt. Für Privatpatienten gibt es noch keine „offizielle“ Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zum NFDS.
GOP | Leistung | Wert 2024 |
01640 | Zuschlag zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27, den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25 und der Gebührenordnungsposition 30700 für die Anlage eines Notfalldatensatzes gemäß Anhang 2 der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung: einmal im Krankheitsfall | 80 P. |
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