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Neue Abrechnungspositionen für die Probenentnahme beim Coronatest: Jetzt wird es heftig!

Zunächst sollte der kostenfreie „Bürgertest“ nach §4a der Coronatestverordnung (TestV) abgeschafft werden. Jetzt wurde eine kaum überschaubare Anzahl an Ausnahmesituationen definiert, zu deren Anlass weiter eine Kostenbefreiung oder eine Selbstbeteiligung erfolgt. Ersetzt wurde die bisherige Nr. 88310B durch eine Unzahl an Abrechnungspositionen.

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