Gewalt in der ZAP – Gefahr für die psychische Gesundheit
Fast jeder Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis kann von Beschimpfungen, Gewaltandrohung, Nötigung oder Übergriffen im Praxisalltag berichten, insbesondere während des Notdienstes und beim Kontakt mit neuen Patienten.
Schon „kleine“ Attacken sind Gift für die Seele
Scheinbar unbedeutende, aber wiederholte verbale Attacken durch Patienten können traumatisieren. In der Folge kann es zu Flashbacks kommen, in denen die Betroffenen sich unwillkürlich an die belastende Situation erinnern und sie erneut durchleben, inklusive der belastenden Gefühle. So entstehen Stress und Erschöpfung. Häufen sich diese Situationen, kann es zu ernsthaften Erkrankungen kommen. „Steter Tropfen höhlt den Stein“ – häufige Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz können zu einer ernsthaften Gefahr für die psychische Gesundheit der Betroffenen werden.
Wichtig: Auch scheinbar kleine Vorfälle müssen im Team thematisiert werden. Jedes Teammitglied muss wissen, dass es weder größere noch kleinere verbale oder körperliche Attacken klaglos hinnehmen muss.
Arbeitgeber und Team ziehen an einem Strang
Der Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor körperlichen und verbalen Übergriffen fällt in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Er trägt gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht (§ 618 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Geben Sie dem Thema im Rahmen eines Teammeetings deshalb ausreichend Raum, indem Sie beispielsweise folgende Fragen besprechen:
- Risikoermittlung: Wann und in welchen Situationen müssen wir mit Übergriffen rechnen?
- Wie oft kommt es in unserer Praxis zu aggressivem Verhalten von Patienten?
- Ist ein Anstieg der Gewalt zu erkennen?
- Wie werden Aggressionen gegen Mitarbeiter ausgetragen? In der Praxis, am Telefon, im Netz?
- Was sind die Auslöser für Aggression?
- Wie fühlen sich die betroffenen Teammitglieder?
- Was hilft den Betroffenen?
- Wie können wir als Team gegenwirken und wie kann sich jeder Einzelne schützen?
- Sollten wir einen Kurs zur Selbstverteidigung besuchen?
- Wie können wir uns deeskalierend verhalten?
- Sollten wir ein Deeskalationstraining besuchen?
- Notdienst: Wie können wir sicherstellen, dass besonders in den späten Abend- und Nachtstunden nie ein Patient oder eine Patientin allein behandelt wird?
Unfallkassen haben die Gefahr erkannt
Sind Teammitglieder stark betroffen, raten die Unfallkassen zur Dokumentation im Unfallbuch der Praxis. Auch psychische Einwirkungen können eine Berufserkrankung auslösen. Starke traumatische Erfahrungen als Psychotrauma können bei der Unfallkasse angezeigt werden, sofern sie so stark sind, dass eine behandlungsbedürftige Belastungsreaktion eintritt.
Die Unfallkassen wissen um die Problematik und befassen sich seit Jahren mit den psychischen Belastungen, die durch Gewalt im Gesundheitswesen entstehen.
Zur Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst bietet die Unfallkasse Hessen beispielsweise die DGUV Information Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!