Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn nach COVID-19 bei Frauen häufiger
Der Verlust vonGeruchs- und Geschmackssinn infolge einer SARS-CoV-2-Infektion beschäftigt zahlreiche Forschende weltweit. Ein internationales Wissenschaftlerteam der Universität Singapur hat jetzt 18 Studien ausgewertet. Es wollte herausfinden, wie lange Corona-Erkrankte nichts mehr riechen können und ob sich Faktoren bestimmen lassen, die prognostische Aussagen ermöglichen.
Störungen von Geruchs- und Geschmackssinn beeinträchtigen die Lebensqualität, das persönlich-soziale Umfeld, die mentale und körperliche Gesundheit sowie die Sicherheit.
Daten von rund 3.700 Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 30 und 56 Jahren wurden analysiert. Die Angaben beruhten größtenteils auf Selbstauskünften der Betroffenen. Bei durchschnittlich 5 % aller an COVID-19-Erkrankten dauern die Geruchs- bzw. Geschmacksstörungen länger an. In der Überblicksstudie wurden diese Zahlen errechnet:
- Rund 74 % der Teilnehmenden konnten nach 30 Tagen wieder riechen, rund 86 % nach 60 Tagen, 90 % nach 90 Tagen und rund 96 % nach 180 Tagen.
- Der Geschmack kehrte bei rund 79 % nach Tagen zurück, bei rund 88 % nach 60 Tagen, bei rund 90 % nach 90 Tagen und bei 98 % nach 180 Tagen.
Höheres Risiko bei Frauen
Bei Frauen wurde ein um 48 % bzw. 69 % höheres Risiko des dauerhaften Geruchs- oder Geschmackssinnverlustes festgestellt. Warum das so ist, ist noch unklar. War während der COVID-19-Infektion die Nase verstopft und lag eine stärkere Geruchsstörung vor, erholte sich der Geruchssinn (nicht der Geschmackssinn) schlechter. Wie alt die Teilnehmenden waren und ob sie rauchten, spielte keine Rolle bei der Genesung. Auch der BMI sowie häufige Symptome wie Husten, Müdigkeit, Schnupfen, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen der Nasennebenhöhlen lassen sich nach Ansicht des Wissenschaftlerteams nicht damit in Zusammenhang bringen, ob das Riech- und Schmeckvermögen wieder zurückkehrt. Lag eine Dyspnoe vor oder erfolgte eine Behandlung mit Steroiden, berichteten einige Studien über eine Verbesserung der Geruchsstörungen.
Geruchsverlust als Symptom
Mit zunehmendem Alter (schon ab etwa 50 Jahre) ist es normal, dass der Geruchs- und Geschmackssinn nachlässt. Von Anosmie wird gesprochen, wenn der Geruchssinn gar nicht mehr vorhanden ist, von Hyposmie, wenn er teilweise gestört ist. Ältere Menschen können dann das Essen nicht mehr genießen – eine häufige Ursache für Mangel- oder Unterernährung. Tritt eine Geruchs- und Geschmacksstörung auf, können auch andere Erkrankungen als eine Corona-Infektion ursächlich sein, beispielsweise Entzündungen der Nasennebenhöhlen, Kopfverletzungen, Tumore oder neurodegenerative Erkrankungen.
Ärztlich abgeklärt werden sollte ein Geruchsverlust mit diesen Angaben in der Anamnese:
- kürzlich erlittene Kopfverletzung
- Schwäche, Gleichgewicht- oder Sehstörungen, Probleme beim Sprechen oder Schlucken
- plötzliches Einsetzen von Symptomen
- Lokaler oder globaler Ausbruch von COVID-19
Mit dem Online-Riech- & Schmeck-Check der Wissenschaft helfen
Personen, die Probleme mit dem Geruchssinn haben, die kürzlich Atemprobleme oder unter anderen coronabedingten Einschränkungen litten, aber auch gesunde interessierte Menschen können im Internet einen kostenlosen Test des Geruchs- und Geschmackssinns absolvieren. Forschende der Universität Münster und des Instituts für Neurowissenschaften Jülich haben dafür einen Fragebogen entwickelt. Zur Teilnahme muss man sich einmalig mit E-Mail registrieren und kann dann beliebig oft testen. Die anonymisierten Daten helfen der Wissenschaft herauszufinden, „ob die Sinne bei COVID-19 mehr oder weniger betroffen sind als bei anderen Krankheiten und gesunden Menschen.“ Der genannte Test versteht sich als Beispiel. Auch an anderen Orten wird zu verschiedenen Aspekten von COVID-19 bzw. Long-COVID geforscht.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!