Neu: Auch Internisten ohne Schwerpunkt dürfen ambulante Polygraphie durchführen
Schnarchen ist eins der wichtigsten Symptome für Schlafapnoe. Doch viele Betroffene ahnen nicht einmal, dass sich ihre Atemwege nachts verengen, nicht genug Sauerstoff transportiert wird und sie mehrfach aus dem Tiefschlaf gerissen werden, damit sie nicht ersticken. Morgens erinnern sie sich meist nicht daran. Oft fühlen sie sich chronisch müde. Ohne fachkundige Diagnostik werden die Beschwerden nicht selten als Schlafstörung bei Stress, chronische Erschöpfung oder psychische Störungen eingeordnet. Unbehandelt kann Schlafapnoe zu neurologischen und Herz-Kreislauferkrankungen führen. Umso verwunderlicher, dass die Fallzahlen für Deutschland nicht sehr aktuell sind. Der Versorgungsatlas hat Zahlen zur Inanspruchnahme der Polysomnographie von 2008 parat. Noch älter sind die Statistiken im Heft 27 der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes zum Thema Schlafstörungen, das 2005 veröffentlicht wurde. Die WHO hatte ihre bis dahin gültige Schätzung von Menschen, die an obstruktiver Schlafapnoe leiden, 2019 auf 26 Millionen für Deutschland korrigiert.
Ein kleiner Rekorder als ambulantes Früherkennungsverfahren
Nicht alle Patienten müssen für eine Diagnostik sofort ins stationäre Schlaflabor, zumal die Wartezeiten in vielen Regionen extrem lang sind. Das Schlafverhalten kann mittels Polygraphie auch ambulant untersucht werden. Dazu bekommen Betroffene mit Verdacht auf ein obstruktives Schlafapnoesyndrom ein mobiles Messgerät über Nacht mit nach Hause. Der kleine Rekorder versteht sich als vereinfachtes Früherkennungsverfahren, besonders wenn subjektiv über keine vermehrte Tagesschläfrigkeit geklagt wird.
Gemessen werden beispielsweise die Körperposition, der Atemluftstrom, Brust- und Bauchbewegungen und die Sauerstoffsättigung des Blutes. Die Kardiorespiratorische Polygraphie wird auch als „kleines Schlaflabor“ bezeichnet.
Internistinnen und Internistinnen ohne Schwerpunkt nun auch berechtigt
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) hatte sich dafür engagiert, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung aktualisiert. Bisher durfte die Polygraphie von Allgemeinmedizinern und Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie und Pneumologie durchgeführt werden. Seit 1. April 2022 können auch Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt eine Genehmigung zur Abrechnung von Polygraphien erhalten, informierte die DGIM. „Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem 30-Stunden-Kurs. Darin erneuern die Ärztinnen und Ärzte ihr Fachwissen zu schlafbezogenen Atmungsstörungen sowie zur Handhabung der Polygraphie-Untersuchungsmethode. Die Genehmigung zur Abrechnung der Behandlung erhalten Ärztinnen und Ärzte auf Antrag von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.“
§ 8 Genehmigungsverfahren (1) Anträge auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen sind an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu stellen. Über die Anträge und über den Widerruf oder die Rücknahme einer erteilten Genehmigung entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung (Quelle: Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in der Fassung vom 01.04.2022)
Wissen Sie, wo es in Nähe Ihrer Praxis Möglichkeiten der ambulanten Polygraphie gibt? Wohin empfehlen Sie Ihre Patientinnen und Patienten? Überlegen Sie gemeinsam mit der Praxisleitung und dem Team – vorausgesetzt Sie arbeiten in einer internistischen Praxis ohne Schwerpunkt –, ob Sie Ihr Leistungsspektrum um die ambulante Polygraphie erweitern wollen. Der Bedarf ist da!
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