| Magazin

Leserfrage: BEB-Leistungen bei gesetzlich Versicherten

Kann ich BEB-Leistungen wie Farbbestimmung und Desinfektion nur bei privat Versicherten abrechnen oder auch bei Kassenpatienten? Wie müssen wir das dokumentieren?

Antwort unserer Expertin:

Bei privat Versicherten können Sie immer nach § 9 GOZ abrechnen. Bei gesetzlich Versicherten geht das nur, wenn es sich um eine gleich- oder andersartige Versorgung handelt und private Leistungen nach GOZ vereinbart werden. Individuelle Zahnfarbenbestimmung ist bei Zahnersatz bei gleichartigen Leistungen möglich. 

Die Leistung sollte als § 9-Leistung über Eigenlabor, erkennbar sein und nicht mit GOZ-Positionen verwechselt werden. Da der Eigenlaborbeleg separat aufgeführt wird, ist das gut machbar. Sie können auf dem Eigenlaborbeleg § 9 aufführen, in den einzelnen Positionen muss das nicht erscheinen.

In der Dokumentation führen Sie die Leistung schriftlich auf, mit dem Datum der Ausführung (z. B. „Desinfektion/Eingang“ dokumentieren, wenn das Werkstück aus der ZT kommt und desinfiziert wird). Ansonsten kann die ZT schriftlich dokumentiert werden.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!