Leserfrage: BEB-Leistungen bei gesetzlich Versicherten
Antwort unserer Expertin:
Bei privat Versicherten können Sie immer nach § 9 GOZ abrechnen. Bei gesetzlich Versicherten geht das nur, wenn es sich um eine gleich- oder andersartige Versorgung handelt und private Leistungen nach GOZ vereinbart werden. Individuelle Zahnfarbenbestimmung ist bei Zahnersatz bei gleichartigen Leistungen möglich.
Die Leistung sollte als § 9-Leistung über Eigenlabor, erkennbar sein und nicht mit GOZ-Positionen verwechselt werden. Da der Eigenlaborbeleg separat aufgeführt wird, ist das gut machbar. Sie können auf dem Eigenlaborbeleg § 9 aufführen, in den einzelnen Positionen muss das nicht erscheinen.
In der Dokumentation führen Sie die Leistung schriftlich auf, mit dem Datum der Ausführung (z. B. „Desinfektion/Eingang“ dokumentieren, wenn das Werkstück aus der ZT kommt und desinfiziert wird). Ansonsten kann die ZT schriftlich dokumentiert werden.
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