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MKV: Private Zusatzleistungen optimal abrechnen

Die Mehrkostenvereinbarung (MKV) mit gesetzlich Versicherten gehört schon lange zum Alltag in der Zahnarztpraxis. Rechnen Sie alle Leistungen ab, die Sie für hochwertige Füllungen erbringen? Haben Sie die Begleitleistungen im Griff? Stellen Sie Ihre MKV auf den Prüfstand und optimieren Sie Ihr Honorar.

BEMA-Füllungen immer unbeliebter

Eine Füllung nach BEMA ist eine plastische Füllung, die weder farblich angepasst ist noch einen dentinadhäsiven Verbund eingeht. Der Kunststoff wird der Zahnfarbe nur ungefähr angepasst, auch bei Frontzahnfüllungen – eine notwendige Versorgung, funktional, aber nicht unbedingt optisch ansprechend. Die wenigsten gesetzlich Versicherten geben sich deshalb noch mit einer GKV-Füllung zufrieden.

Der Ausweg ist die Mehrkostenvereinbarung. Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V dürfen gesetzlich Versicherte hochwertigere und optimierte notwendige Füllungen vereinbaren.


Wenig bekannte Fakten über die MKV

Wissen Sie, was die MKV abdeckt und was nicht? Wenig bekannt sind die folgenden wichtigen Fakten:

  • Die MKV greift auch bei Frontzahnfüllungen, sobald diese in Mehrschichttechnik zur Farboptimierung ausgeführt werden.
  • Eine dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktion als Aufbaufüllung löst eine MKV aus.
  • Der Zugriff auf die GOZ löst die Regularien der GOZ aus: Faktor über 3,5 bedeutet eine zusätzliche Vereinbarung nach § 2 Abs. 1+2 GOZ.
  • Begleitleistungen der Füllung nach MKV lösen weitere GOZ-Positionen aus, z.B. ist die Formgebungshilfe kein Leistungsinhalt von 2060, 2080, 2100 oder 2120, sondern löst die GOZ 2030 aus.
  • Leistungen, die aufgrund der GOZ-Füllung notwendig sind, werden nach GOZ berechnet (z.B. Wunsch nach Anästhesie wegen SÄT oder Kofferdam wegen Mehrschichtverfahren).


Denken Sie an die Begleitleistung

Mittels MKV können Sie weitaus mehr als nur die hochwertige Füllung vereinbaren. Die folgenden Begleitleistungen können Sie zusätzlich via BMV-Z zur MKV vereinbaren.

  • Entfernung von harten und weichen Belägen zur Kavitätenpräparation (GOZ 4050, 4055 oder 4060)
  • Politur nebenstehender Füllungen, sobald der Zugang durch eine Kavität geschaffen ist (GOZ 2130 für Nachbarzähne)
  • Betäubung der Einstichstelle bei Anästhesien durch Oberflächenanästhesie (GOZ 0080)
  • Kariesdetektor (GOZ § 6 (1) analog)
  • Fluoridierung nach SÄT (GOZ 1020)
  • Entfernung von alten parapulpären Stiften (GOZ § 6 (1) analog)
  • Überarbeitung und Politur einer Restfüllung am gleichen Zahn (GOZ 2130)
  • Fissurenversiegelungen einer kariesfreien Restfissur (bei Erwachsenen, Preamolaren) (GOZ 2000)

Vorsicht: Wird eine Begleitleistung nur wegen der GOZ-Position oder im Zusammenhang damit erbracht, kommt die GKV hierfür nicht auf. Der sorglose Zugriff auf den BEMA für bMF und Anästhesie kann zur Regressfalle werden.


Zusatzversicherung: Sichern Sie sich Ihr Honorar

Viele gesetzlich Versicherte haben eine Zahnzusatzversicherung und können die Mehrkosten weitergeben. Aber Vorsicht: Die Erstattung klappt nur dann reibungslos, wenn alle nötigen Verträge zwischen Ihnen und dem Versicherten abgeschlossen wurden (abhängig von der jeweiligen Behandlung). Fehlen Verträge (z.B. § 2 Abs. 1+2 GOZ), kann die Versicherung die Erstattung verweigern und dem Versicherten nahelegen, die Differenz nicht zu bezahlen. Das bedeutet für Sie: Der fehlende Vertrag führt zu einem Honorarausfall und Sie haben keine Chance, den Fehlbetrag einzufordern.

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