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Mitte Februar könnte die Omikron-Welle ihren Scheitelpunkt erreicht haben

Wann haben wir die Omikron-Welle endlich hinter uns? Diese Frage lässt sich mit Modellrechnungen beantworten. Dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge ist der Höhepunkt der Welle absehbar. Deshalb wird bereits über Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen diskutiert. Zudem berichten wir in dieser News von einem Bürger, der sich vor Gericht erfolgreich gegen den vom RKI verkürzten Genesenenstatus wehrte.

Die Zahl der mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 infizierten Patienten steigt täglich. Irgendwann muss es doch wieder abwärts gehen! Tatsächlich ergeben Modellrechnungn des RKI und der Berliner Humboldt-Universität, dass die Welle ab Mitte Februar brechen könnte. Dann würden die Infektionszahlen wieder abnehmen.

Die Wissenschaftler erwarten in den kommenden Tagen im Median jeweils etwa 300.000 Neuinfektionen – auch wenn den Gesundheitsämtern nicht so viele Fälle gemeldet würden. Denn viele Menschen bemerken ihre Infektion wegen ausbleibender Symptome nicht. Auch sind die PCR-Tests knapp, so dass viele Infektionen nicht festgestellt werden.
 

Modelle sind keine Prognosen

Den Modellen zufolge könnten sich bis zum 1. April 16,5 Millionen Menschen in Deutschland mit Omikron infiziert haben. Auch die Auswirkungen der Impfkampagne lassen sich berechnen: 15 Millionen zusätzliche Erstimpfungen könnten die Intensivstationen stark entlasten. Denn wer geimpft ist, erkrankt häufig weniger schwer an COVID-19. Auch könne es einen brechenden Effekt auf die Welle haben, wenn Menschen weniger Kontakte haben. Allerdings weisen die Wissenschaftler deutlich darauf hin, dass es sich um Modelle und keine Prognosen handelt. Auch ist die Rolle von Untervarianten der Omikronvariante BA.1 nicht berücksichtigt. Es könnte sein, dass die Variante BA.2 noch ansteckender ist, was die Omikron-Welle wiederum in die Länge ziehen könnte.
 

Lockerungen deutlich vor Ostern

Dennoch wird bereits heute über Lockerungen der Schutzmaßnahmen diskutiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht davon aus, dass „deutlich vor Ostern“ gelockert wird. Wobei Ostern in diesem Jahr relativ spät, nämlich Mitte April, liegt. Schon vor einigen Wochen hieß es, dass über Öffnungsperspektiven nachgedacht werden könne, sobald ausgeschlossen werden kann, dass Omikron das Gesundheitssystem überlastet. Ein Bund-Länder-Treffen in der kommenden Woche könnte damit beginnen.
 

Kläger erkämpft vor Gericht Genesenenstatus von 6 Monaten

Wie lang gilt jemand nach einer COVID-19 Erkrankung als genesen? Ursprünglich galt der Genesenenstatus 28 Tage nach einem positiven Corona-PCR-Test und hielt sechs Monate an. Diesen Zeitraum verkürzte das RKI Mitte Januar auf 90 Tage. Viele Genesene verloren ihren Status von einem Tag auf den anderen. Sie konnten über den täglichen Bedarf hinaus nicht mehr einkaufen oder ins Fitnessstudio gehen, ohne einen negativen Test vorzuweisen. Dagegen wehrte sich ein Bürger aus dem Landkreis Osnabrück. Er zog vor das Verwaltungsgericht Osnabrück und bekam Recht. Sein Genesenenstatus darf 6 Monate dauern – wie bisher. Das Gericht begründete, dass die Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben eine „hohe Grundrechtsrelevanz“ habe. Von einem Bürger könne zudem nicht verlangt werden, sich täglich auf der Homepage des RKI nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen. Allerdings gilt die Entscheidung nur für diesen einen Kläger, da ein Verwaltungsgericht eine Bundesverordnung nicht für unwirksam erklären kann.

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