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| Magazin
Leserfrage: Zahlt die GKV Freiendbrückenglieder?
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Antwort unserer Expertin:
Freiendbrückenglieder sind gem. Nr. 22 der ZE-Richtlinien eine Leistung der GKV, wenn:
- mindestens 2 Pfeilerzähne vorhanden sind,
- das Freiendbrückenglied maximal Prämolarenbreite hat,
- bei Schaltlücken Molaren und Eckzähne kein Freiendbrückenglied sind.
Alles andere löst keinen FZ aus.
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