Leserfrage: Umzug ins Pflegeheim – was ändert sich?
Antwort unserer Expertin:
Es kann sein, dass das Pflegeheim mit einer Kooperationszahnarztpraxis zusammenarbeitet. Diese kann die Befundung aufnehmen und sollte mit Ihnen Kontakt aufnehmen, wenn der Patient bei Ihnen behandelt werden möchte. Er muss sich nicht von der Kooperationszahnarztpraxis behandeln lassen. Weiterhin sollten Sie prüfen, ob der Patient im Pflegeheim einen Pflegegrad bekommt. Auch wenn er wegen seiner Frau umzieht, könnte es sein, dass dies der Fall ist. Das Pflegeheim wird dies prüfen. Bekommt er einen Pflegegrad, hat er Anspruch auf weitere Leistungen des BEMA, z.B. 174a/b sowie 107a. Bei Hausbesuchen können Sie zusätzliche Zuschläge berechnen.
Laufend aktuell und schnell lesbar
Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!
Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.