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Leserfrage: Darf eine Dentalhygienikerin über PZR aufklären?

Laut Patientenrechtegesetz darf über eine anstehende Behandlung nur eine Person aufklären, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt. Können wir daraus schließen, dass unsere Dentalhygienikerin über PZR oder sogar PAR aufklären darf?

Antwort unserer Expertin:

Im Prinzip darf Ihre Dentalhygienikerin das tun, denn sie ist die Behandlerin für die genannten delegierfähigen Leistungen. Allerdings sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt die ärztliche Aufklärung über Diagnose, Risiken, Folgen der Unterlassung durchführen. Es handelt sich im Falle der PZR also um eine kombinierte Aufklärung.

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