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| Magazin
Leserfrage: Darf eine Dentalhygienikerin über PZR aufklären?
Antwort unserer Expertin:
Im Prinzip darf Ihre Dentalhygienikerin das tun, denn sie ist die Behandlerin für die genannten delegierfähigen Leistungen. Allerdings sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt die ärztliche Aufklärung über Diagnose, Risiken, Folgen der Unterlassung durchführen. Es handelt sich im Falle der PZR also um eine kombinierte Aufklärung.
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