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| Magazin
Leserfrage: Brücke für Kollegin als RV?
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Antwort unserer Expertin:
Nein, das dürfen Sie nicht. Sie würden eine andere Versorgung eingliedern als sie beantragen und mit Ihrer Unterschrift die falsche Versorgung bestätigen. Damit kann die Genehmigung der GKV hinfällig werden. Sie müssen die tatsächliche Versorgung als gleichartig beantragen und können wegen der Kosten den Faktor der GOZ-Positionen von HKP Teil II anpassen.
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