Krebsfrüherkennung: Mammographie bald auch für Frauen bis 75 Jahre
2,5 Millionen Frauen zusätzlich haben ab 2024 Anspruch
Alle 2 Jahre werden Frauen nach ihrem 50. Geburtstag zu einer Mammographie eingeladen. Sie können entscheiden, ob sie an der angebotenen Früherkennungsuntersuchung für Brustkrebs teilnehmen möchten oder nicht. Die Einladungen enden bislang, sobald die Frauen 70 Jahre alt werden.
Seit 2021 prüfte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieses Screening-Programm und hob vor Kurzem die Altersgrenze für Berechtigte auf 75 Jahre an. Zuvor kam ein Bericht des vom G-BA beauftragten Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu dem Ergebnis, dass das Brustkrebs-Screening sowohl Vorteile für 70- bis 75-Jährige als auch für 45- bis 49-Jährige hätte. Über die Erweiterung des Screenings auf Frauen unter 50 berät der G-BA im Moment noch.
Der G-BA rechnet damit, dass die beschlossene Änderung zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Wann genau, steht allerdings noch nicht sicher fest. Das hängt davon ab, wann das Bundesumweltministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schafft. Bisher legt die entsprechende Verordnung fest, dass Röntgenuntersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen nur dann zulässig sind, wenn sie „das 50., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben“. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits die Ausweitung des Mamma-Screenings empfohlen.
Durch die Änderung haben 2,5 Millionen Frauen zusätzlich Anspruch auf eine Mammographie alle 2 Jahre. Sie werden voraussichtlich ab 2026 schriftlich zu einem Termin eingeladen. Damit die Einladungen zu einem wohnortnahen Untersuchungstermin für die neu berechtigte Gruppe funktioniert, müssen noch umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden, gibt der G-BA auf seiner Website zum Thema an.
Voraussetzung für Screening-Programme: Nutzen größer als Schaden
Krebsfrüherkennungsprogramme sollen bei Menschen ohne Krankheitssymptome Tumore möglichst früh erkennen. Die Hoffnung: Die so entdeckten Tumore können zu einem Zeitpunkt behandelt werden, an dem die Heilungschancen möglichst hoch sind. Das Ziel: Möglichst viele Leben retten und schwere Krankheitsverläufe verhindern.
In Studien wird untersucht, ob die Programme diesen Nutzen wirklich haben, ob sie also wirklich schwere Verläufe verhindern und Leben retten oder ob sie lediglich mehr Menschen in Behandlung bringen – möglicherweise sogar unnötig. Unnötig wäre eine Behandlung z. B. dann, wenn ein im Screening entdeckter Tumor zu Lebzeiten der Frau wahrscheinlich nie auffällig geworden wäre und keine Beschwerden hervorgerufen hätte.
Schaden kann bei Screeningprogrammen auch dadurch entstehen, dass bei der Untersuchung ein falscher Verdacht aufkommt und sich das erst nach weiteren, möglicherweise wiederum mit Risiken behafteten Untersuchungen herausstellt. Zum Beispiel, wenn sich eine im Röntgenbild sichtbare Veränderung nach einer Biopsie als eine harmlose Gewebsveränderung zeigt. Durch solche falsch-positiven Ergebnisse können Frauen sowohl körperlich als auch psychisch unnötig belastet werden.
Deshalb werden Screeningprogramme streng evaluiert und die Berechtigten dazu angeleitet, eine informierte Entscheidung zu treffen. Dazu bietet der G-BA eine Entscheidungshilfe an, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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