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KK-Apps geben Einblick in Behandlungsdaten

Krankenkassen werben mit Kombi-Apps, die neben dem eRezept weitere Funktionen bieten. Versicherte können per Krankenkassen-App beispielsweise eine Leistungsauskunft erhalten. Das klingt harmlos, ist aber brisant.

Die eRezept-App der gematik kennt man. Damit lassen sich z. B. Verschreibungen bequem per App einlösen, Folgerezepte anfordern und Einnahmehinweise hinterlegen. Krankenkassen werben allerdings vermehrt für ihre eigenen Kombi-Apps, die weitaus mehr können als „nur“ Rezepte einlösen. Sie bieten einen umfassenden Einblick in Ihre Behandlungsdaten. 
 

Behandlungsdaten automatisch per App verfügbar

Krankenkassen-Apps bieten gesetzlich Versicherten ohne großen Aufwand die Möglichkeit, schnell und unkompliziert alle Abrechnungsdaten einzusehen. Jede Abrechnung wird automatisch als PDF in der App hinterlegt, sobald die Patientin oder der Patient diese Funktion einmalig in der App aktiviert hat. 

Wichtig: Ihre Patientinnen und Patienten können in Zukunft alle abgerechneten Leistungen einsehen. Die GKV hofft auf die Überprüfung durch die Versicherten. 
 

Krankenkassen-Apps erfüllen Wunsch der GKV

Die GKV ermutigt gesetzlich Versicherte schon lange dazu, Behandlungsdaten einzusehen und zu prüfen, ähnlich wie auch privat Versicherte ihre Leistungsabrechnungen prüfen. Gesetzlich Versicherte konnten sich zu diesem Zweck bisher Patientenquittungen ausstellen lassen, die eine Übersicht über die erbrachten und abgerechneten Leistungen liefern. Davon machen aber nur wenige Versicherte Gebrauch, ebenso wenig vom Ausdruck der Leistungsübersicht über die GKV. 

Die GKV musste deshalb bisher darauf vertrauen, dass Vertragszahnarztpraxen korrekt abrechnen. Wurden Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht worden waren, fiel das oft nicht auf. Privat Versicherte fragen dagegen oft in der Praxis nach, wenn sie unsicher sind hinsichtlich einer Leistung.
 

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Im besten Fall fragen Patientinnen und Patienten in Zukunft einfach nach, wenn sie etwas in den Leistungsdaten nicht verstehen: 

  • „Sie haben im letzten Quartal eine Osteotomie abgerechnet. Was ist das?“
  • „Warum haben Sie eine direkte Überkappung gemacht?“
  • „Ach, Sie bekommen für die Erstellung eines Planes für meine Schiene sogar Geld?“
     

Im schlimmsten Fall werden Fehler, Fahrlässigkeit oder Betrug aufgedeckt, u. U. mit ernsten Folgen für die Praxis:

  • „Bei der letzten Behandlung habe ich doch gar keine Anästhesie bekommen!“
  • „Sie rechnen die Zahnreinigung privat ab und dazu noch eine Entfernung von Zahnstein über die Kasse?!“
  • „Ach, Sie haben letztens eine Füllung gemacht – davon wusste ich nichts!“
  • „Sie haben einen Mundgesundheitsstatus erstellt, von der Mundgesundheitsaufklärung weiß ich gar nichts!“
  • „Ich wollte für mein Kind keine Fluoridierung, das habe ich ausdrücklich erklärt und unterschrieben.“

 

Kommunikation im Behandlungszimmer jetzt noch wichtiger!

Reden Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten. Optimale Kommunikation während der Behandlung sorgt für Aufklärung über die zahnärztliche Behandlung und verhindert Missverständnisse. Prüft eine gut informierte Patientin die Leistungsübersicht, wird es keine Überraschungen und demzufolge keine Nachfragen geben. 

Unterschätzen Sie nicht den Informationshunger von Patientinnen und Patienten und v. a. nicht das Interesse der GKV, nachdem sich ein Versicherter wegen Ungereimtheiten in der Leistungsübersicht an seine Krankenkasse gewendet hat. 

Wichtig: Stellt die GKV systematischen Betrug fest, kann das bis zum Entzug der Approbation führen. Aber auch vermeintlich kleinere Verstöße bringen großen Ärger mit sich.

 

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