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Kinderkronen richtig abrechnen

Die Indikationen für eine konfektionierte Kinderkrone sind in der GOZ und im BEMA identisch. Sowohl bei gesetzlich als auch bei privat versicherten Kindern können Sie also Kinderkronen bei ausgedehnten Füllungen als Platzhalter oder als Retentionslager bei Kinderprothesen und Lückenhaltern einsetzen. Eine Kinderkrone ist gemäß BEMA und GOZ auch als temporäre Lösung möglich. Das Material im Zusammenhang mit einer Kinderkrone dürfen Sie allerdings nur in der GOZ abrechnen.

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