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Hygienepauschale nur noch bis 31.07. – Was kommt danach?

Die Hygienepauschale für zahnärztliche Behandlungen von Privatpatienten endet zum 31.07.2020. Bis jetzt ist keine Verlängerung in Sicht. Wie rechnen Sie ab 01.08.2020 Ihren höheren Aufwand für Hygiene ab? Wir raten zur Faktoranpassung und erklären Ihnen, warum.

Aller Voraussicht nach wird die Hygienepauschale in Höhe von 14,23 € pro Sitzung nicht über den 31.07.2020 hinaus verlängert. Ihr Aufwand für Hygienemaßnahmen wird aller Voraussicht nach aber nicht weniger werden. Nutzen Sie deshalb ab dem 01.08.2020 die Faktoranpassung. Das hat im Vergleich zur Hygienepauschale einige Vorteile.

Vorteile der Faktoranpassung

Mit der Faktorgestaltung sind Sie wesentlich flexibler und können Ihren tatsächlichen Aufwand besser abbilden:

  • Sie kalkulieren Ihren Mehraufwand für Hygiene für jeden Patienten individuell, auch für GKV-Patienten mit privaten GOZ-Leistungen.
  • Sie bestimmen den Faktor nach eigenem Ermessen.
  • Sie müssen keine Vorgabe der Gebührenposition beachten, wie es bei der Hygienepauschale GOZ 3010a der Fall ist.
  • Sie können Ihren Aufwand mit jeder GOZ-Position ausgleichen.


Die Hygienepauschale berechnen Sie pro Fall, unabhängig von Umständen und Indikation. Den Faktor bestimmen Sie dagegen gemäß den Umständen und dem Zeitaufwand gemäß § 5 Abs. 2 GOZ. Ihre Begründung für eine Faktorerhöhung aufgrund von Hygienemaßnahmen kann beispielsweise folgendermaßen lauten:

GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung F: 3,5 „Besondere Umstände und erheblicher Zeitaufwand wegen umfassender Hygienevorgaben aufgrund der Corona-Pandemie verbunden mit umfassender Befundung."

Faktor auch für Begleitleistungen anpassen

Der erhöhte Hygieneaufwand betrifft die gesamte Behandlung. Folgen weitere Leistungen, können Sie deshalb auch den Faktor für Begleitleistungen anpassen. Das verschafft Ihnen zusätzlichen Spielraum bei der Honorargestaltung.

Nachteil: Sie haben ein bisschen mehr Aufwand

Sie müssen eine Faktoranpassung begründen, was mehr Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Außerdem gleicht in manchen Fällen die Faktorerhöhung nicht den tatsächlichen Hygieneaufwand aus. Darüber hinaus kann die Faktoranpassung geringer ausfallen als die Hygienepauschale. Mit diesen Nachteilen müssen Sie vorerst leider leben. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Nutzen Sie die Faktoranpassung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.

Senden Sie ein Signal an die BZÄK

Ihre Faktoranpassung für erhöhten Hygieneaufwand ab 01.08.2020 sendet ein wichtiges Signal an Kostenerstatter und die BZÄK. Sie zeigen damit deutlich, dass Zahnarztpraxen auch über den 31.07.2020 hinaus unter erschwerten Bedingungen behandeln.

Verzichten Sie mit dem Wegfall der Hygienepauschale dagegen auf einen Honorarausgleich, wird es schwer werden, weitere Ansprüche geltend zu machen.

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