Heilwasser kann als Functional Drink zu mehr Wohlbefinden beitragen
Heilwasser ist ein Naturprodukt, weil es aus Wasservorkommen gewonnen wird, die sich aus tiefen Quellen in der Erde speisen. Heilwasser entsteht aus Regenwasser, das auf seinem Weg durch Gesteinsschichten gereinigt wird und sich mit Mineralstoffen und Spurenelementen anreichert. Deshalb ist es besonders gesund. Ein Wasser darf nur „Heilwasser“ heißen, wenn seine gesundheitlichen Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Heilwasser sind frei verkäuflich in Lebensmittel- und Getränkemärkten und eignen sich auch als dauerhafte Flüssigkeitszufuhr. Heute ist das Trinken von Heilwassern hip und wer sich täglich etwas Gutes tun will, schwört darauf.
Wasser ist nicht gleich Wasser
Leitungswasser, Tafelwasser, Quellwasser, natürliches Mineralwasser und natürliches Heilwasser sind äußerlich kaum zu unterscheiden. Die Bezeichnungen sagen uns, woher ein Wasser stammt, ob es Zusätze hat oder behandelt wurde. Die Verbraucherzentrale beantwortet ausführlich zahlreiche Fragen zu Wasser und Wasserqualität. Von einer Heilwirkung geht man aus, wenn 1 Liter Heilwasser über 250 mg Calcium, über 100 mg Magnesium, über 1 mg Fluorid, über 1.300 mg Hydrogencarbonat, über 1.200 mg Sulfat oder über 1.000 bzw. 2.000 mg Kohlendioxid enthält.
Welche Wirkung haben Heilwasser?
- Sie liefern lebenswichtige Mineralstoffe und Spurenelemente.
- Sie verhindern, dass der Körper dehydriert.
- Sie gewährleisten den Abtransport der Stoffwechselprodukte.
- Sie greifen harmonisierend in Stoffwechselvorgänge ein.
- Sie regulieren wichtige Organfunktionen.
Warum Heilwasser unter das Arzneimittelgesetz fällt
Natürliche Heilwasser sind reine Naturprodukte. Sie können vorbeugend, lindernd und heilend wirken und unterliegen deshalb dem Arzneimittelgesetz. Die Wirkung auf die Gesundheit muss wissenschaftlich nachgewiesen sein. Hersteller müssen Inhaltsstoffe, Wirkungen und Trinkempfehlungen (und ggf. Kontraindikationen) auf dem Etikett deklarieren. Das Heilwasserverzeichnis Deutschland führt aktuell 23 zugelassenen Heilwässer auf.
Trinkkuren mit 1,5 bis 2 Litern für zu Hause
Welches Heilwasser man wählt, hängt davon ab, welchen Effekt man erreichen möchte. Hier einige Beispiele für Trinkkuren:
- Die Deutschen Heilbrunnen im Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. empfehlen Abnehmwilligen täglich 1,5 bis 2 Liter eines Heilwassers mit viel Calcium, Magnesium und Hydrogencarbonat über den Tag verteilt zu trinken, dabei auch immer ein Glas kurz vor dem Essen. Hydrogencarbonat neutralisiert saure Stoffwechselprodukte, die beim Abnehmen entstehen.
- Trinken wir zu wenig, sinkt die Leistungsfähigkeit, wir können uns schlechter konzentrieren und bekommen Kopfschmerzen. Hier tragen täglich 1,5 bis 2 Liter eines mineralstoffreichen Heilwassers, z. B. mit viel Calcium und Magnesium, über den Tag verteilt getrunken, zum Wohlbefinden bei.
- Heilwasser mit viel Hydrogencarbonat neutralisiert Säuren, lindert Sodbrennen, hilft bei „saurem Magen“ oder Übersäuerung. Die Trinkempfehlung lautet: täglich 1,5 bis 2 Liter bei akuten Beschwerden oder zu Speisen und Getränken, die Probleme bereiten.
- Wer unter Bauchdrücken, Krämpfen und Blähungen leidet, kann mit täglich 1,5 bis 2 Liter eines sulfatreichen Heilwassers in Zimmertemperatur einen trägen Darm in Schwung bringen. Am besten wirkt die Trinkkur, wenn sie morgens vor dem Frühstück begonnen wird. Kohlensäure kann den anregenden Effekt steigern.
Süddeutschland ist Heilquellen-Mekka
Die oben beschriebenen Trinkkuren werden mit im Handel erhältlichen Heilwassern durchgeführt. Es gibt jedoch zahlreiche Heilwasserquellen, Mineralquellen und Trinkwasserbrunnen, die kostenlos zugänglich sind. Eine Übersichtskarte bietet proplanta. Wussten Sie schon, dass sich die meisten deutschen Heilquellen im Süden befinden?
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!