GOZ 1000 vs. 1010: Auf klare Trennung achten
In Zahnarztpraxen hat sich eine bedürfnisorientierte Prophylaxe- und Mundhygienehilfe etabliert:
- Kleinkinder: Einführung in die Zahn- und Mundhygiene mit den Eltern
- Kinder: Bestärkung zur selbstständigen Zahn-/Mundhygiene
- Jugendliche: Hilfe bei erschwerter Zahn-/Mundhygiene während einer Kfo-Therapie, hormonellen Problemen und mangelnder Motivation
- Junge Erwachsene: Motivation, ggf. Hilfe bei kleineren Problemen
- Erwachsene: Hilfe bei geänderten Situationen, z. B. Rekonstruktionen
- Ältere Erwachsene/Senioren: Hilfe bei medikamentenindizierten/hormonellen Veränderungen, Einschränkungen in der Motorik, Rekonstruktionen usw.
GOZ 1000 oder 1010?
Die GOZ hält für den Mundhygienestatus die 1000 und für die Kontrolle des Übungserfolgs die 1010 bereit. In vielen Zahnarztpraxen werden die beiden Positionen aber nicht sauber getrennt. Für eine korrekte Abrechnung ist eine klare Abgrenzung essenziell.
- GOZ 1000: Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten
Die Position ist eine Kombination aus Diagnostik, Aufklärung und Übung. Sie beinhaltet:
- Erstellen des Mundhygienestatus nach Index
- Anfärben und Beurteilung
- Darstellung von Plaqueretentionsstellen
- Darstellung von Pflegdefiziten
- Aufklärung/Auswertung
- Motivation und Übung anhand der individuellen Möglichkeiten des Patienten/der Patientin
Sie dürfen die GOZ 1000 einmal pro Jahr abrechnen. Sind unterjährig weitere Leistungen nach GOZ 1000 nötig, können Sie auf die analoge Berechnung zugreifen. Bei der analogen Berechnung dürfen Sie auf die Zeitvorgabe (25 Min.) verzichten.
Wichtig: Die Vergütung der GOZ 1000 deckt mit Faktor 2,3 keine adäquate Wirtschaftlichkeitsstunde ab. Bei einer Wirtschaftlichkeitsstunde von 95,00 € setzen Sie mindestens den Faktor 3,5 für 25 Minuten Behandlungszeit an.
- GOZ 1010: Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten
Die Position ist eine Kombination aus Evaluation, Diagnostik und Motivation. Sie beinhaltet:
- Kontrolle des Übungserfolges mittels Index
- Ggf. Anfärben
- Weitere Unterweisungen bei Defiziten
- Motivation
Die 1010 kann eine Folgesitzung nach der 1000 sein oder eine ergänzende Leistung in der gleichen Sitzung. Übt die Patientin oder der Patient in der Sitzung gem. GOZ 1000 das Erlernte selbstständig und wird erneut unterwiesen, sind beide Positionen nebeneinander berechenbar.
Die GOZ 1010 benötigt nicht zwangsläufig die 1000 als vorausgehende Leistung. Vielmehr kann die GOZ 1010 bis zu 3-mal pro Jahr berechnet werden, die GOZ 1000 nur einmal. Eine Überschreitung darf auch hier als analoge Leistungen berechnet werden, ggf. mit Verzicht auf die Zeitvorgabe (15 Minuten).
Wichtig: Achten Sie auf die Wirtschaftlichkeit. Bei 15 Minuten Behandlungsdauer ist ein Faktor von 4,3 notwendig, um eine Wirtschaftlichkeitsstunde von 95,00 € zu erreichen.
Prophylaxe, UP oder UPT?
Für Ihre Patientinnen und Patienten ist die Unterscheidung der Begriffe wichtig, denn wer in einer UPT ist, befindet sich in therapeutischer Behandlung, nicht in einer Prophylaxe.
- Prophylaxe: Es gibt keinerlei parodontale Therapiebedürftigkeit. Diese gilt es vielmehr zu verhindern.
- UP (unterstützende Prophylaxe): Beginnende PAR-Problematik oder andere Schwierigkeiten.
- UPT (unterstützende Parodontitistherapie): Je nach Schweregrad ist therapeutische Unterstützung nötig. Für Patientinnen und Patienten in einer UPT ist es wichtig zu wissen, dass sie eine Erkrankung haben und nicht (mehr) in der Prophylaxe sind.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!