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Die 6 größten Irrtümer zu Krankmeldung und AU-Bescheinigung

Noch immer ranken sich viele Gerüchte um Krankmeldungen und AU-Bescheinigungen. Vielleicht haben Patienten Ihnen dazu schon einmal Fragen gestellt. Aber auch, wenn Sie selbst erkranken, ist es wichtig, über die folgenden Regelungen Bescheid zu wissen.

Irrtum Nr. 1: Krankmeldung durch AU-Bescheinigung genügt. Ist ein Mitarbeiter krank, muss er seinen Arbeitgeber so früh wie möglich darüber informieren, also im Normalfall noch vor dem Besuch beim Arzt und dem Erhalt einer AU-Bescheinigung. Ob telefonisch oder per Mail – der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass die Benachrichtigung zeitnah beim Chef ankommt. Nur einer Kollegin eine Nachricht aufs Smartphone zu senden ist laut Arbeitsrecht nicht korrekt.

 

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