Die 6 größten Irrtümer zu Krankmeldung und AU-Bescheinigung
Irrtum Nr. 1: Krankmeldung durch AU-Bescheinigung genügt. Ist ein Mitarbeiter krank, muss er seinen Arbeitgeber so früh wie möglich darüber informieren, also im Normalfall noch vor dem Besuch beim Arzt und dem Erhalt einer AU-Bescheinigung. Ob telefonisch oder per Mail – der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass die Benachrichtigung zeitnah beim Chef ankommt. Nur einer Kollegin eine Nachricht aufs Smartphone zu senden ist laut Arbeitsrecht nicht korrekt.
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