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GOZ 0010: Sorgfältig abgrenzen und Honorar sichern

Die GOZ 0010 ist eine komplexe Untersuchungsposition. Trotzdem wird oft zu viel in diese Position hineininterpretiert. Das ist problematisch, denn die GOZ 0010 ist schlecht bewertet. Grenzen Sie die Inhalte der GOZ 0010 sorgfältig von zusätzlich abrechnungsfähigen Leistungen ab.

Um die GOZ 0010 korrekt anwenden zu können, zerlegen wir sie in ihre Einzelteile:

  • Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen 
  • Erhebung des Parodontalbefundes 
  • Aufzeichnung des Befundes
     

Bei einem Stundensatz von 250,00 € stehen Ihnen dafür ca. 13 Min. zur Verfügung. Bei längeren Befunden sollten Sie den Faktor erhöhen.
 

0010 macht 4000 und 4005 überflüssig?

Zur 0010 gehört u. a. die Erhebung des Parodontalbefundes. Sind damit die GOZ 4000 oder 4005 obsolet? Auf keinen Fall!

Die GOZ 0010 ist laut BZÄK-Kommentar ein Screening. Das bedeutet: Sie verschaffen sich im Rahmen der 0010 einen befundorientierten Überblick. Mit der 0010 beantworten Sie folgende Fragen:

  • Gibt es Karies und/oder suffiziente/insuffiziente Füllungen?
  • Ist Zahnersatz vorhanden – suffizient/insuffizient?
  • Bestehen Kiefergelenksbeschwerden?
  • Wie lautet der PAR-Befund?
  • Liegen Mundschleimhauterkrankungen vor?
  • Gibt es Defizite bei der Zahn-/Mundhygiene?
  • Liegen sonstige Befunde vor?

     

0010 ist Basis für weitere Diagnostik

Die 0010 beinhaltet keinen vollständigen und umfassenden PAR-/FAL-Befund. Die Position liefert vielmehr einen Vergleichs-/Anfangsbefund und kann weitere Maßnahmen in Diagnostik und/oder Therapie auslösen. Dazu gehören auch weitere diagnostische Leistungen:

  • PAR-Status
  • Vitalitätsproben
  • SBI/PSI
  • FAL
  • Kfo-Befunde
  • Protokolle über Zahnverschleiß
  • CMD-Screening
  • Mundhygienestatus
  • Mundgeruchdiagnostik
  • ...
     

Wichtig: Für die GOZ 0010 gibt es keinen zeitlichen Mindestabstand. Sobald Bedarf besteht, kann die GOZ 0010 erneut berechnet werden.
 

Beratungen gesondert berechnen

Die GOZ 0010 beinhaltet Erfassung und Dokumentation der Befunde, die natürlich dem Patienten bzw. der Patientin vermittelt und erklärt werden. Diese Aufklärung/Beratung berechnen Sie gesondert. Sie löst je nach Bestimmung die Ä 1, Ä 3 und zzgl. die Ä 4 aus. 
 

Faktor anpassen

Sobald Sie mit der Patientin oder dem Patienten den Anamnesebogen, Mundgeruch oder andere Beschwerden besprechen oder Perkussionstests machen, sollten Sie den Faktor dem Aufwand anpassen. Sie können bei der GOZ 0010 bis F: 3,5 gehen, ebenso bei den begleitenden Beratungen. 

Wichtig: Ab Faktor 2,3+ müssen Sie schriftlich einen Bezug zum Umstand, Zeitaufwand und/oder Schwierigkeit herstellen und diesen erläutern. 
 

Ä5 bei nicht abgeschlossener Untersuchung

Kleine symptomatische Untersuchungen können Sie mittels Ä 5 berechnen. Die Ä5 ergibt auch Sinn bei

  • SOS-Terminen,
  • Notdiensten mit Schmerzsymptomatik,
  • Untersuchung von kleinen Kindern, die keine gute Compliance aufweisen. 
     

Bei Kindern bis 4 Jahre können Sie die Ä 5 mit dem Zuschlag K 1 kombinieren, was mit der GOZ 0010 nicht möglich ist.

Wichtig: Im Rahmen der Sachleistung der GKV können Sie nicht auf die Ä5 ausweichen.

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