GKV-Implantate und Notfall – rechtzeitig aufklären!
Implantate können für Beschwerden sorgen, die nicht vorhersehbar und nicht planbar sind. Für gesetzlich Versicherte sind solche Notfälle mit Kosten verbunden. Darauf müssen Sie rechtzeitig hinweisen.
In 5 Schritten umfassend aufklären
Gesetzlich Versicherte sind an Verträge gebunden und müssen bei Behandlungen rund ums Implantat immer mit privaten Kosten rechnen. Klären Sie gesetzlich Versicherte deshalb schon frühzeitig darüber auf, dass auch im Notfall Kosten auf sie zukommen. So gehen Sie vor:
1. Klären Sie gesetzlich Versicherte über private Kosten für Notfallbehandlungen auf, solange noch keine Probleme aufgetreten sind, z.B. bei einer Kontrolluntersuchung.
2. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einem Notfall den BMV-Z mit den entsprechenden GOZ/GOÄ-Positionen vereinbaren müssen.
3. Planen Sie grobe Kostenübersichten mit möglichen Positionen, damit Sie den Versicherten ungefähre Beträge nennen können. Bereiten Sie unterschiedliche Szenarien vor, z.B.:
- Untersuchung + RöBi
- Periimplantitistherapie
- Extraktion
Eine Maßnahme bei Entzündungen kann z.B. folgende Positionen auslösen:
- 0030
- Ä1
- Ä5
- 0080
- 0090/0100 + Material
- Ä 5000
- 4050
- 4020
- 4070
- § 6 (1) subgingivale Applikation von Medikamenten am Implantat
4. Erläutern Sie, warum die GKV diese Kosten nicht trägt.
5. Dokumentieren Sie die Aufklärung in der Kartei.
Immer vor dem Notfall aufklären!
In einer Schmerzsituation auf private Kosten hinzuweisen und vertraglich zu vereinbaren ist ungünstig. Der Patient ist in einer Notlage und erhofft sich Hilfe, für die er in dieser Notlage selbst aufkommen muss. Eine solche Situation lässt sich mit einer vorherigen Aufklärung vermeiden. Aufgeklärte Patientinnen und Patienten sind für den Notfall gerüstet und fühlen sich nicht überfordert, wenn Sie eine solche Leistung privat berechnen müssen.
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