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FU 1a–c: Schluss mit der Rechnerei

Rechnen Sie auch jedes Mal die Lebensmonate nach? FU 1a–c verlangen die korrekte Bestimmung des Lebensmonats des Kindes. Leider sind die wenigstens Softwareprogramme dabei eine Hilfe, denn sie geben meist Lebensjahre und nicht Lebensmonate an. Mit einer einfachen Rechenhilfe bestimmen Sie die Lebensmonate schnell und zuverlässig.

Das Errechnen der Lebensmonate für die FU 1a kostet Zeit. Dabei ist die FU 1a noch einfach. Richtig kompliziert wird es mit der FU 1b und der FU 1c.
 

Lebensmonate und Anspruch einfach ermitteln

Mit der folgenden Tabelle haben Sie die Lebensmonate und damit die Ansprüche Ihrer jungen Patientinnen und Patienten schnell erfasst:

 

Lebensmonate 

1. Lebensjahr

1

2

3

4

5

6

FU 1a

7

 

8

 

9

 

10

FU 1b

11

 

12

 

2. Lebensjahr

13

 

14

 

15

 

16

 

17

 

18

 

19

 

20

 

21

FU 1c

 

22

 

23

 

24

 

3. Lebensjahr

25

 

26

 

27

 

28

 

29

 

30

 

31

 

32

 

33

 

34

FU 2

 

35

 

36

4. Lebensjahr

37

38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

5. Lebensjahr

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

6. Lebensjahr

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70

71

72

 

Je nach FU müssen Sie Folgendes beachten:

FU 1a

  • vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
  • Mindestabstand zwischen zwei FU-Untersuchungen: 4 Monate

FU 1b

  • vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
  • Mindestabstand zwischen zwei FU-Untersuchungen: 4 Monate

FU 1c

  • vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
  • Mindestabstand zwischen zwei FU-Untersuchungen: 4 Monate

FU 2 – 1.

  • vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat –
  • Abstand: 12 Monate

FU 2 – 2.

FU 2 – 3.

 

Achten Sie bei FU 1a–c auf die Dokumentation

Folgendes müssen Sie dokumentieren:

  • Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)
  • Erhebung der Anamnese zum Ernährungsverhalten (insbesondere zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen
  • Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke (auch mittels Nuckelflasche) sowie durch verbesserte Mundhygiene
  • Aufklärung der Betreuungsperson über die Ätiologie oraler Erkrankungen
  • Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen und -empfehlungen sowie Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. Ä.)
     

Für die korrekte Dokumentation der individuellen Grundlagen sollten Sie Ihren Anamnesebogen an die Anforderungen der FU 1a–c anpassen und für diese Patientengruppe erweitern:

  • Ernährungsverhalten
  • Zahnpflege zu Hause
  • Fluoridierung

 

Bezugspersonen unterweisen

Für die Unterweisung der Bezugspersonen, dürfen Sie die FuPr „Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind“ berechnen. Dokumentieren Sie auch hier, welche Anweisungen Sie gegeben haben. Verwenden Sie Fluoridierungsmittel, dürfen Sie zur FU 1a–c, FuPr die FLA berechnen „Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung“.

Wichtig: Die Anwendung von Fluoridierungsmittel setzt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.

Die Tabelle für die FU 1 a–c mit den Lebensmonaten und dem damit verbundenen Anspruch können Sie sich hier herunterladen.

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