Fit für den Job mit einer geförderten Weiterbildung
Gerade die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Auch in der Arzt- und Zahnarztpraxis. Das hat die Pandemie gezeigt. So bieten heute 17 % der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Videosprechstunde an. Das sind 11 % mehr als vor Corona. Und auch das Arbeiten im Homeoffice praktizieren inzwischen einige MFAs und ZFAs, die im Auftrag ihrer Praxis zu Hause die Abrechnung machen oder andere Verwaltungstätigkeiten übernehmen. Neue Gesetze und Richtlinien wie die Datenschutzgrundverordnung sowie digitale Gesundheitsanwendungen und Kommunikationsdienste, die unter dem Begriff eHealth zusammengefasst werden, sind weitere Herausforderungen, denen sich MFAs und ZFAs heute stellen müssen.
Das bietet das Qualifizierungschancengesetz MFAs und ZFAs
Schon vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber mit dem Qualifizierungschancengesetz den gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten Rechnung getragen. „Waren es in der Vergangenheit überwiegend Weiterbildungen für Arbeitssuchende, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer, die die Bundesagentur für Arbeit gefördert hat“, erklärt Tim Egenberger, Geschäftsführer des PKV Instituts, „werden heute auch solche gefördert, die gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen wie MFAs und ZFAs fit für ihre komplexe und anspruchsvolle Arbeit machen.“ Konkret bedeutet dies: Bei einer Praxis mit weniger als 10 Mitarbeitern übernimmt der Staat bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Bei Praxen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, wird immerhin noch bis zu 50 % erstattet. Ein weiterer Vorteil ist, dass Teilzeitkräfte gleichermaßen wie Vollzeitkräfte von der Förderung profitieren.
Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten
MFAs und ZFAs bilden sich fort und sichern so ihre berufliche Zukunft und müssen selbst nicht für die Kosten aufkommen. Praxisinhaberinnen und -inhaber investieren in das Know-how ihrer Mitarbeiter, sichern so die Zukunft der Praxis und lassen sich die Förderung vom Staat finanzieren. Und das alles ganz einfach: Praxisleitung und Mitarbeiterin wenden sich an ihre zuständige Arbeitsagentur und beantragen dort einen Bildungsgutschein für die geförderte Weiterbildung.
Förderfähige Fernlehrgänge beim PKV Institut
Als einer der führenden Weiterbildungsanbieter für MFAs und ZFAs bietet das PKV Institut inzwischen vier geförderte Weiterbildungen an: Dies sind die beiden Fernlehrgänge Praxismanager/-in und Abrechnungsmanager/-in, sowohl für die Arzt- als auch für die Zahnarztpraxis. Um an einer dieser geförderten Weiterbildungen teilnehmen zu dürfen, müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildung zur MFA oder ZFA liegt mindestens vier Jahre zurück und in den vier Jahren vor Antragstellung darf die Teilnehmerin keine geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen haben. „Wer unsicher ist, ob er für die Förderung in Frage kommt, kann sich jederzeit persönlich von uns beraten lassen,“ ermutigt Anja Gessner, Teilnehmerbetreuerin und Teamleiterin Kundenbetreuung beim PKV Institut, Interessierte.
Informieren Sie sich zu den geförderten Weiterbildungsangeboten des PKV Instituts und profitieren auch Sie von der Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
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