Erfolg zelebrieren – warum das in der Zahnarztpraxis so wichtig ist
Viele gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten geben in der Zahnarztpraxis viel Geld aus, obwohl sie es eigentlich nicht müssten. Es sollte eine möglichst kostenfreie Zahnbehandlung als Sachleistung zur Verfügung stehen. Würdigen Sie deshalb angemessen, dass Zuzahlungen aus freien Stücken geleistet werden. Das steigert womöglich auch die Bereitschaft für zukünftige Zuzahlungen. Ein interessanter Gedanke – oder?
Zahnreinigung
Zahnreinigungen sind unbestritten eine wichtige Leistung, die viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen. Doch die Preise sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen und gesetzlich Versicherte tragen heute deutlich höhere Kosten. Als Anerkennung für diese private Leistung können Sie eine kleine, unerwartete und kostenlose Zusatzleistung bieten, wie z.B.:
- die Verfärbung an einer Füllung wegpolieren,
- die Prothese im Ultraschallbad reinigen.
Wichtig: Verschenken Sie eine Zusatzleistung, dann sprechen Sie auch darüber. Patientinnen und Patienten sollen wissen, dass Sie in den Genuss einer für sie kostenlosen Serviceleistung kommen.
Großer Zahnersatz
Viele Patientinnen und Patienten wünschen sich eine ästhetische und hochwertige Leistung. Die Regelversorgung ist selten das Mittel der Wahl. Überlegen Sie zusammen mit dem Labor, wie Sie den fertiggestellten, hochwertigen Zahnersatz beim Einsetztermin ansprechend präsentieren können. Machen Sie aus der Fertigstellung des Zahnersatzes einen besonderen Termin. Präsentieren Sie ihn mit einer anderen Serviette und stellen Sie das Tray etwas anders zusammen. So fällt sofort auf, dass heute etwas Besonderes ansteht. Als kleine kostenlose Zusatzleistungen sind möglich:
- im sichtbaren Bereich verfärbte Füllungen polieren,
- Laborgutschein für eine Prothesenreinigung vergeben,
- eine Dose für die Prothese mitgeben oder Pflegemittel für Zahnersatz oder Mundhygiene (vielleicht haben Sie von der letzten Messe noch passende Proben).
Tipp: Für kleines Geld können Sie aus Marketingkatalogen nette Verpackungen bestellen.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie ist mit einer besonders langen Behandlungszeit verbunden. Das Ergebnis ist oft nur für Profis erkennbar. Patientinnen und Patienten verlieren im Laufe der Zeit den Überblick und wissen gar nicht mehr, wie der Zahnstand ursprünglich aussah. Wie wäre es mit einem Vorher-/Nachher-Geschenk? Digital erfasste Scans und Modelle können Sie beispielsweise ausdrucken und nach einer erfolgreich abgeschlossenen kieferorthopädischen Therapie als Vorher-/Nachher-Modelle präsentieren – ein toller Abschluss, der offenbart, was Sie gemeinsam geschafft haben. Würdigen Sie ausgiebig, dass in der Kfo nur mit guter Mitarbeit auch ein gutes Ergebnis erzielt wird. Eine nett verpackte Schachtel mit den Anfangs- und Abschlussmodellen kann die erfolgreiche Zusammenarbeit krönen.
Würdigen Sie die Leistungen Ihrer Patientinnen und Patienten
Für die Praxis sind private Leistungen Arbeitsalltag. Für unsere Patientinnen und Patienten sind sie das nicht. Viele hadern damit und fragen sich, ob die kostenintensive Entscheidung auch richtig war. Nehmen Sie ihnen diese Unsicherheit, würdigen und zelebrieren Sie sie als besondere Leistung.
Oft sind es kleine Dinge, die Ihnen Ihre Patientinnen und Patienten wieder näher ans Herz bringen. Sorgen Sie dafür, dass besondere Termine nicht als Routineleistung im stressigen Alltag untergehen. Zelebrieren Sie sie. Ihre Patienten und Patientinnen werden es Ihnen danken und die hochwertige Versorgung wertschätzen.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!