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Entbudgetierung beschlossen – was bedeutet das für die Praxen?

Nun ist es tatsächlich so weit: Der Bundestag hat eine Basisversion des GVSG verabschiedet. Als dessen wichtigster Punkt gilt die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen. Viele begrüßen diese Entscheidung, doch es gibt nach wie vor Kritik.

Erfreut zeigen sich u. a. die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner: „Lange versprochen, dank einer Initiative der FDP auf den letzten Metern noch einmal ins parlamentarische Verfahren eingebracht, kann die hausärztliche Entbudgetierung nun endlich kommen.“ Es gäbe allerdings auch bekannte Schwachstellen, die die Umsetzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) erschweren würden. Man sei jedoch ab sofort für die Verhandlungen mit den Krankenkassen bereit. 
 

Faire Abrechnung, schnellere Terminvergabe?

Ebenfalls zufrieden mit dem Beschluss ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Es ist ein unwürdiger Zustand, dass Hausarztpraxen überfüllt sind, weil auch Menschen mit leichten chronischen Erkrankungen jedes Quartal in die Praxen kommen müssen.“ Karl Lauterbach hegt die Hoffnung, dass es zukünftig wieder mehr Zeit für schwere Fälle und neue Patienten gäbe. „Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte“. Die von Lauterbach geforderte Termingarantie findet allerdings keinen großen Anklang bei der KBV. Als „reine Worthülse“ bezeichnete Andreas Gassen diesen Vorschlag. „Es kann nicht sein, dass Externe über die Termine freiberuflicher Praxen verfügen.“ Die KBV könne sich vorstellen, dass die Krankenkassen eine bestimmte Anzahl von Terminen für ihre Versicherten buchen könnten. Das ginge allerdings nur mit einer garantierten Bezahlung der gebuchten Termine. Immerhin kämen teilweise bis zu 25 % der angemeldeten Patienten nicht zum vereinbarten Termin.
 

Kritik an Kosten bleibt bestehen

Während der Hausärztinnen- und Hausärzteverband die Entbudgetierung als „Rettung in letzter Sekunde“ sieht, vertreten die Krankenkassen weiterhin ihre Kritik an dem Beschluss, so z. B. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Sie wirft dem Bundestag vor, heimlich, still und leise eine Honorarverbesserung der Hausärzte ohne jeglichen Versorgungsmehrwert auf den Weg gebracht zu haben. Und das trotz historischer Beitragssatzsprünge. „Mit den damit extra ausgelobten rund 400 bis 500 Millionen Euro wird kein Hausarzt zusätzlich in strukturschwachen Gebieten angesiedelt, kein Patient früher oder besser behandelt.“ Das sieht Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, ähnlich: „Für 75 Millionen gesetzlich Versicherte sind die Krankenkassenbeiträge auf ein Rekordniveau gestiegen, und die Politik reagiert darauf mit einer zusätzlichen Honorarerhöhung für Hausärzte.“ 
 

Was ändert sich?

Was genau bedeutet die Entbudgetierung denn nun für die hausärztlichen Praxen? Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt, hier ein Auszug: 

  • Wer profitiert von der Entbudgetierung?
    Zunächst die Regionen, in denen eine Budgetierung greift. Das sind z. B. Berlin und Hamburg, aber auch Bundesländer wie Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Gleichzeitig schützt die Regelung auch vor zukünftigen Budgetierungen. 
  • Bringt die Entbudgetierung neues Geld für die hausärztliche Versorgung?
    Laut aktuellen Berechnungen sollen dadurch rund 300 bis 500 Millionen Euro mehr pro Jahr in die hausärztliche Versorgung fließen. 
  • Werden alle Leistungen entbudgetiert?
    Leider nicht. Entbudgetiert werden „nur“ die Leistungen nach Kapitel 3 und die Hausbesuche. Diese machen aber immerhin über 90 % der hausärztlichen Honorare aus. 
  • Was ändert sich bei der Versorgung von Chronikern?
    Bei sogenannten „Mono-Chronikern“, bei denen kein intensiver Betreuungsbedarf besteht, kann nun die (Halb-) Jahrespauschale angewendet werden. Schätzungen zufolge sind das ca. 1,5 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr, also etwa 10 bis 15 pro Praxis und Quartal. 
  • Kann der hausärztlichen Versorgung dadurch Geld entzogen werden?
    Nein. Die Neugestaltung soll laut Gesetzgeber kostenneutral sein. 
  • Was sind die Vorhaltepauschalen?
    Die GOP 03040 wird zukünftig durch eine Vorhaltepauschale ersetzt. So sollen Praxen, die eine klassische hausärztliche Versorgung gewährleisten, mehr Geld erhalten.

MT

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