Endodontie als Sachleistung – eine Gratwanderung
Die Entscheidung, ob die GKV die Kosten der Endodontie als Sachleistung trägt, ist bereits vor Beginn der Behandlung von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Befund
- Vorgabe der Richtlinie
- Prognose
- Mitarbeit
Diese Faktoren entscheiden darüber, ob die Behandlung als Sachleistung begonnen werden kann. Doch auch wenn mit einer Sachleistung begonnen wird, kann es während der Endodontie zum Verlust der Sachleistung kommen.
Wichtig: In vielen Fällen lohnt sich der Kampf um den Zahnerhalt mit privaten Leistungen, denn nach erfolgreicher Wurzelfüllung übernimmt die GKV die Folgeversorgung bei guter Prognose wieder als Sachleistung. Kosten entstehen immer – das muss Patientinnen und Patienten klar sein –, denn wird der Zahn entfernt, fallen für den späteren Ersatz des Zahnes auch private Eigenanteile an.
Aufklärung ernst nehmen!
Sie müssen die Betroffenen auf private Leistungen vorbereiten, selbst wenn bei Behandlungsbeginn eine Sachleistung vorliegt. Schließlich kann die Endodontie eine Therapiemaßnahme mit unsicherem Ausgang sein. Wichtig ist, dass Sie eingehend aufklären:
- Befund, Indikation, Diagnostik
- Sachleistung der GKV (ggf. mit zusätzlichen privaten Anteilen)
- Therapiealternativen
- Behandlungsumfang
- Risiken
- Prognose
- ggf. Kosten
- Folgen der Unterlassung
Wann wird Endodontie zur privaten Leistung?
Liegt eine bakterielle Belastung vor, kann aus einer harmlosen Therapie eine langwierige, teilweise schmerzhafte Behandlung werden, die die Prognose des Zahnes verschlechtert. Sobald die Prognose ungünstig wird, d. h. Aufwand und Therapieerfolg in einem ungünstigen Verhältnis zueinander stehen, ist die Sachleistung gefährdet, denn: Die GKV übernimmt keine unwirtschaftlichen, teuren Behandlungsversuche.
Wichtig: Mit Blick auf Ihr Budget sollten Sie praxisintern enge Grenzen ziehen. Nicht jeder Versuch des Zahnerhalts sollte eine Leistung der GKV sein.
3 wichtige Aspekte der Endodontie als Sachleistung
- Die Sachleistung der Endodontie endet bei Verschlechterung der Prognose.
- Die Sachleistung kann mit zusätzlichen privaten Anteilen (z.B. Desinfektionsmaßnahmen) verbessert werden.
- Erläutern Sie Betroffenen im Vorfeld eingehend, dass sich die Prognose des Zahns im Laufe der Behandlung verschlechtern kann. Erfragen Sie, wie in diesem Fall weiterbehandelt werden soll. Die Sachleistung bestünde aus einer Extraktion mit privaten Kosten für Zahnersatz oder Zahnerhalt, aber einer Folgeversorgung als Sachleistung.
Wichtig: Viele Patientinnen und Patienten wiegen sich mit der begonnenen Sachleistung in Sicherheit. Bei einer Endodontie gibt es diese Sicherheit nicht.
Problemfall: Erst Endodontie, dann Extraktion
Folgt auf eine begonnene Endodontie mit ungewisser Prognose eine Extraktion, erfordert dies viel Dokumentationsaufwand. Sie müssen der GKV plausibel darlegen, warum Sie die Endodontie begonnen und dann abgebrochen haben. Kommt es in Ihrer Praxis häufig zu solchen Fällen, kann Ihre Abrechnungsstatistik eine Wirtschaftlichkeitsprüfung auslösen. Stimmt das Verhältnis von begonnenen Endodontien, erfolgten Extraktionen und abgeschlossenen Wurzelfüllungen nicht, werden Sie geprüft. In einem solchen Fall rettet Sie eine gute Dokumentation, inkl. Röntgenbilder, mit der Sie Ihre Therapie plausibel darlegen können und Regresse vermeiden.
Wichtig: Besprechen Sie die Risiken eingehend mit Ihren Patientinnen und Patienten. Kommt es während einer Endodontie zu einer ungeplanten Verschlechterung, muss klar sein, dass es den weiteren Zahnerhalt nur als private Leistung gibt.
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