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Eltern lehnen Fluorid ab – was heißt das für FLA/IP4?

Fluorid wird in Gels und in Tablettenform verabreicht – oft im Gießkannenprinzip. Wir nehmen Fluorid auch über die Zahncreme auf und mit dem Salz in unserer Nahrung. Überdosieren wir? Viele Eltern fürchten Nebenwirkungen und sind skeptisch hinsichtlich zusätzlicher Fluoridgaben im Rahmen der Kariesprophylaxe ihrer Kinder. Nehmen Sie ihre Bedenken ernst.

Die GKV bietet mit der BEMA FLA und IP4 eine begrenzte Fluoridgabe bei Kariesgefährdung und als Prophylaxe. Grundlage für die Verabreichung sind Alter und später die Kariesgefährdung gemäß dmf-t/DMF-T-Index.
 

Vorsicht Dentalfluorose

Eine zu hohe Fluoridgabe kann Nebenwirkungen haben, eine davon ist die Dentalfluorose. Fluorid hat deshalb nicht mehr die große Bedeutung für gesunde Zähne wie noch vor einigen Jahren. Viele sehen Fluorid mittlerweile kritisch.
 

Sprechen Sie mit den Eltern

Kariesprophylaxe im Rahmen der FLA und IP4 darf nur nach Absprache mit den Eltern und mit deren Einverständnis durchgeführt werden, nicht als systematische Gabe. Auch bei Erwachsenen müssen Sie deren Einverständnis einholen.

Gehen Sie bei der Aufklärung so vor:

  1. Diagnose, Befund, Indikation
  2. Therapie
  3. Therapiealternativen, z.B. Schutzcreme mit Milch-Casein Derivat
  4. Risiken (pro/contra Fluoridgabe in der Zahnarztpraxis)
  5. Folgen der Unterlassung
  6. Prognose
  7. Ablauf
  8. Kosten
  9. Entscheidung: Fluoridierung    ja/nein
     

Wichtig: Für die Höhe der Fluoridgabe in der Praxis ist maßgeblich, wie viel Fluorid bereits zu Hause angewendet wird. Ermitteln Sie dies im Rahmen des Aufklärungsgesprächs und stimmen Sie Ihre Fluoridabgabe damit ab.
 

Alternativen zum Fluorid sind immer Privatleistungen

Die GKV sieht bei FLA und IP 4 eine Fluoridierung vor. Alternativen auf Basis von Milch-Casein-Derivaten sind keine Leistung der GKV und sind auch in der GOZ nicht vorgesehen. Der Leistungstext der GOZ 1020 lautet „lokale Fluoridierung…“ mit der Indikation „zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung“. Die GKV sieht in der Fluoridierung nur die Zahnschmelzhärtung vor (keine Kariesbehandlung wie bei der GOZ 1020).
 

Alternativen analog berechnen

Alternative Behandlungen ohne Fluor berechnen Sie nach § 6 (1) GOZ analog. Gesetzlich Versicherten bieten Sie eine alternative Behandlung via BMV-Z und Eigenleistung an.

Wichtig für die Kalkulation: Die GOZ 1020 ist als Fluoridierung mit Faktor 2,3 deutlich unter BEMA honoriert. Berücksichtigen Sie dies bei der Kalkulation von Fluoridalternativen inkl. Material. Im Honorarvergleich löst die FLA den Faktor 5,9 aus. Die IP 4 löst den Faktor 5.1 bei der GOZ 1020 aus.

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