Einschleifen – die unterschätzte Position!
Die häufigsten Gründe fürs Einschleifen und wie sie abzurechnen sind:
1. Nachsorge für neu eingegliederten Zahnersatz
Schleifen Sie störende Hindernisse ein, dann gehört das zur Nachsorge. Grobe Artikulations- und Okklusionsstörungen müssen Sie VOR der Eingliederung von Prothesen und Brücken beseitigen.
Die BEMA 89 darf via eHKP berechnet werden. Innerhalb der nächsten 3 Monate ist das Nacharbeiten eine Nachsorge.
2. Einschleifen an älteren Prothesen
Gibt es an älteren Prothesen störende Ränder, dürfen Sie die BEMA 106/sK berechnen.
3. Einschleifen bei konservierend/chirurgischen Maßnahmen
Einschleifen kann im Rahmen von konservierenden und/oder chirurgischen Maßnahmen nötig sein. Hierfür setzen Sie die BEMA 106/sK an. Dokumentieren Sie Indikation und Region genau. Eine sofortige Touchierung mit fluoridhaltigen Mitteln an natürlichen Zähnen ohne Beschwerden kann Ihnen als Prophylaxe ausgelegt werden.
Wichtig: Berechnen Sie keine BEMA üZ.
4. Einschleifen für Kieferorthopädie
Bei Milchzähnen ist das Einschleifen nur bei Kreuz-/Zwangsbiss eine Sachleistung. Die BEMA 124 steht maximal 2-mal zur Verfügung. Danach ist das Einschleifen eine private Leistung.
Wichtig: Die 124 dürfen Sie nicht für interdentale Einschleifmaßnahmen berechnen.
5. Einschleifen von Füllungen/Zähnen
Ältere Füllungen, die eine störende Kante aufweisen, oder Zähne, die aus dem Kontakt genommen werden müssen, können mittels BEMA 106/sK berechnet werden.
Vorsicht: Die Politur von Füllungen dürfen Sie nicht über die BEMA 106 abrechnen.
6. Einschleifen bei PAR-Maßnahmen
Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung kann je Sitzung 1-mal als BEMA 108 berechnet werden. Die 108 wird im Rahmen der PAR-Therapie erbracht und berechnet. Wie die BEMA 111 wird sie nicht auf dem Antrag angegeben, erfordert jedoch eine im Antrag angegebene Dysfunktion.
Vorsicht: Die 106 ist regressanfällig, wenn Befunde aus dem Antrag nicht mit den erbrachten Leistungen übereinstimmen.
Nutzen Sie beim Einschleifen die GOZ!
Die Sachleistung der GKV ist im Bereich des Einschleifens deutlich begrenzt. Alternativ steht Ihnen die GOZ zur Verfügung, auf die Sie auch zugreifen sollten. Bedenken Sie, sorglos über BEMA abgerechnete Leistungen können zu Auffälligkeiten und Regressen führen.
Keine Sachleistungen sind:
- Füllungspolituren (berechnen Sie GOZ 2130)
- Gnathologisches Einschleifen (berechnen Sie GOZ 4040/8100)
- Slicen (berechnen Sie eine analoge Position nach § 6 (1))
- Fluoridierung nach Einschleifen (berechnen Sie GOZ 1020)
GOZ-Leistungen genau dokumentieren
Die GOZ muss viel konkreter gesehen werden und die Dokumentation muss sehr genau erfolgen. Berechnen Sie an einem Zahn mit Füllung eine GOZ 4040 und dokumentieren „Zahn eingeschliffen“, müssen Sie diese Leistung genauer beschreiben. Unter Umständen müssen Sie statt der GOZ 4040 die GOZ 2130 berechnen, weil ausschließlich an der Füllung gearbeitet und poliert wurde.
Grob oder fein? In der GOZ ist das wichtig!
In der GOZ gibt es verschiedene Möglichkeiten, Einschleifmaßnahmen zu berechnen:
- GOZ 4040 fürs grobe Einschleifen: okklusionsbezogen und in der Artikulation liegen Hindernisse vor. In der Regel nutzt man hier das Okklusionspapier.
- GOZ 8100 beschreibt das Feineinschleifen als systematische subtraktive Maßnahme mit dem Ziel der Feineinstellung. Diese Position wird je Zahnpaar berechnet, es muss also ein Antagonist vorhanden sein. Für diese Maßnahme müssen feinere Folien, wie z. B. Shimstock-Folien verwendet werden.
- Einschleifen als interdentale Maßnahme darf analog nach GOZ § 6 (1) berechnet werden.
- Das Beseitigen von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium löst die GOZ 4030 aus.
- Korrektur und Politur an Füllungen ist mit der GOZ 2130 zu berechnen.
Wichtig: In vielen Praxen werden die 4040 und die 8100 nicht genau dokumentiert und berechnet. Beide Positionen sind grundsätzlich immer okklusions- und artikulationsbezogen anzuwenden, niemals interdental. Beachten Sie, dass die 4040 fürs „Grobe“ und die 8100 fürs „Feine“ anzusetzen ist.
4030, 4040, 8100 und 2130 in einer Sitzung
Für gnathologische Korrekturen zur Feinabstimmung sind meist mehrere Sitzungen nötig. Die Kombination von 4030, 4040, 8100 und 2130 in einer Sitzung ist möglich. Versehen Sie die Kombination jedoch mit einer guten Dokumentation und erläutern Sie auf der Rechnung kurz, dass die Maßnahme in verschiedenen Regionen stattfand und mit kombiniert unterschiedlichen Maßnahmen verbunden war.
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