EBZ ab 01.01.2023 – wichtige Änderungen beim ZE
Für Zahnersatz gilt ab 01.01.2023 Folgendes:
- Patientinnen und Patienten erhalten eine detaillierte Information über die Versorgungsform.
- In der Bemerkung werden mittels Schlüsselnummern Informationen hinterlegt, die weder aus Befund noch Therapieplanung ersichtlich sind. Dazu gehören:
- 03 (Indikation zur BEMA 98e),
- 07 und 08 (sofern Behandlerin/Behandler oder Patientin/Patient Rücksprache wünschen).
Das bedeutet: Sie können eine Auswahl treffen, mehrere Schlüsselnummern nutzen oder den Freitext.
- Es werden neue Spalten hinzugefügt:
- Verarbeitungszeichen,
- Therapieschritte,
- Version.
- Der HKP enthält zukünftig die Spalte „GOZ-Planung“ für gleich-/andersartige GOZ-Positionen. Die Anlage 2 für die GOZ-Auflistung entfällt.
- Befund- und Therapiekürzel wurden angepasst.
- Mit Verarbeitungskennzeichen wird die Reaktion der GKV festgehalten.
Änderungen bei den Befund- und Therapiekürzeln
1. Zusätzliche Befundkürzel ab 01.01.2023:
|
|
|
Die folgenden Befundkürzel entfallen ab dem 01.01.2023: i, sw
2. Zusätzliche Therapiekürzel ab 01.01.2023:
|
Die folgenden Therapiekürzel entfallen ab dem 01.01.2023: S, M, O, V
Feste Kürzel für Ihre Planung
Jeder Befund hat in Zukunft eine feste Kennzeichnung. Beispiel: Ein defektes Brückenglied oder Sekundärteleskop wird mittels „bw“ bzw. „t2w“ angegeben.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!