| Magazin

EBM: Wie Sie bei der Abrechnung der postoperativen Behandlung in der Hausarztpraxis richtig vorgehen

Wenn der Operateur die Nachbehandlung nicht selbst durchführt, ist eine Überweisung an den weiterbehandelnden Arzt erforderlich. Auf der Überweisung muss der Operateur sowohl das OP-Datum als auch die GOP für die erfolgte Operation vermerken.

Erst dann dürfen die postoperativen Leistungen des EBM-Kapitels 31.4 von dem Arzt abgerechnet werden, an den überwiesen wurde. Für Hausärzte ist aus diesem Kapitel nur die GOP 31600 abrechenbar. Alle weiteren postoperativen Gebührenordnungspositionen (GOPs) des Kapitels (31601 ff.) sind den Fachärzten vorbehalten und dürfen im hausärztlichen Bereich nicht abgerechnet werden. 

 

Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von MFA exklusiv.

Werden Sie jetzt zur Teamleitung

…und erlangen Sie die Fähigkeit Ihr Team so zu motivieren und anzuleiten, dass Sie eine perfekte Organisation und Kommunikation in Ihrer Praxis erlangen!


Kostenloser Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.