Analoge Berechnung – Formulierung hilft bei der Erstattung
Anhaltspunkte für die korrekte Umsetzung von § 6 (1) GOZ finden Sie bei der BZÄK, dem Fachverband der privaten Krankenversicherungen und dem Beratungsforum. Sie alle haben Informationen für berechnungsfähige analoge Positionen hinterlegt.
Wichtig: In der Regel gibt die BZÄK keine GOZ-Positionen zur analogen Berechnung vor. Einzig im Beratungsforum gibt es von der BZÄK bei der PAR-Therapie nach Leitlinie einen Bezug zu bestimmten GOZ-Positionen.
Verständlich formulieren!
Wichtig ist, wie Sie eine neue analoge GOZ-Position formulieren. Sie sollten für einen medizinischen Laien verständlich sein und möglichst keine Fachbegriffe enthalten.
3 Punkte helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung
Beihilfe und private Versicherungen versuchen oft, die Erstattung analoger Berechnungen zu verhindern. Deshalb ist es gut, dass das Beratungsforum hier für Klarheit sorgt:
- Beschluss benennen: Versicherungen oder Beihilfen kennen möglicherweise die Beschlüsse nicht und verweigern die Erstattung. In Ihrer analogen Position können Sie deshalb einen Verweis angeben: xxxxa Kieferorthopädische Analyse eines digitalen Situationsmodellpaares, gem. Beschluss 53 des Beratungsforums, gem. § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxxx: …
- Formulierung des Beratungsforums nutzen: Statt „Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen, je Zahn“ nutzen Sie die Angabe des Beratungsforums: „Subgingivale Instrumentierung – UPT“
- Selbstständige Leistung hervorheben: xxxxa Eingliederung eines alio loco angefertigten Provisoriums, gem. § 6 (1) selbstständige Leistung und nicht in GOZ vorhanden.
Nehmen Sie Erstattungsverweigerern den Wind aus den Segeln
Unterschätzen Sie Ihre Möglichkeiten nicht. Sie können Ihre Formulierungen in der Software eigenständig vornehmen und darin die o. g. 3 Punkte berücksichtigen. Damit verweisen Sie direkt auf das Beratungsforum und die erfolgten Beschlüsse. Für Beihilfe & Co. wird damit die Erstattungsverweigerung schwierig.
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