Die Impfkampagne für Kinder startet heute
2,2 Millionen Impfdosen für Kinder stehen bereit, von heute an erhalten Praxen und einige Impfzentren das Kindervakzin von BioNTech/Pfizer. Die Arztpraxen haben laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bereits 800.000 Impfdosen bestellt. Die KBV hat eine ausführliche Info zur Kinderimpfung ins Netz gestellt. Darin geht es darum, wie Sie den Impfstoff bestellen, lagern und wie er verabreicht wird. Sie erfahren zudem, wie Sie die Impfung dokumentieren und abrechnen.
Der Impfstoff war Ende November von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen worden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) sprach am vergangenen Donnerstag ihre Empfehlung für Fünf- bis Elfjährige mit Vorerkrankungen aus. Auch Mädchen und Jungen, die Kontakt zu Risikopatienten wie Hochbetagte oder Immunsupprimierte haben, sollen laut STIKO geimpft werden. Wünschen Eltern, deren Kinder nicht zu diesen Gruppen gehören, die Corona-Schutzimpfung, können sie ihre Kinder auch ohne Vorerkrankungen impfen lassen. Zwischen den beiden Impfterminen sollen drei bis sechs Wochen liegen.
Bundestag beschließt Impfpflicht für MFAs, ZFAs und andere medizinische Berufe
Am vergangenen Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag das Impfpräventionsgesetz. Es passierte kurz darauf den Bundesrat. Damit gilt nun eine Impfpflicht für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und weiteren Gesundheitseinrichtungen. Das bedeutet, dass MFAs und ZFAs ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Der Verband medizinischer Fachberufe schreibt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden. Das gilt auch, wenn Arbeitgeber bezweifeln, dass der Nachweis echt oder richtig ist. Das Gesundheitsamt kann MFAs und ZFAs, die den Nachweis nicht erbringen, die Beschäftigung in der Praxis oder den Zutritt zu ihr untersagen.
Apotheker, Zahn- und Tierärzte dürfen gegen COVID-19 impfen
Apotheker dürfen vorübergehend Personen ab 12 Jahren gegen das Coronavirus impfen. Das werden nicht alle Apotheker tun, etwa die Hälfte ist laut Umfragen dazu bereit. Erste Kunden fragen bereits bei den Apotheken nach der Impfung, doch so schnell geht es nicht. Es müssen noch rechtliche Grundlagen geklärt werden.
Auch Zahnärzte und Tierärzte dürfen impfen. Aus Ihrer Erfahrung wissen Sie, dass mit dem Impfen ein großer organisatorischer Aufwand verbunden ist. Deshalb werden sich Zahnärzte und Tierärzte zunächst eher mobilen Impfteams oder Impfzentren anschließen, als in der eigenen Praxis zu impfen.
Tägliche Tests haben sich erledigt
Die tägliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal ist mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Für MFAs und ZFAs reichen nun zwei Antigentests pro Woche aus. Damit reagierte die Politik auf die heftigen Proteste aus den Arztpraxen.
Neues Expertengremium tritt morgen zusammen
Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP möchte stärker auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgreifen, um die Pandemie zu bekämpfen. Dazu tritt morgen zum ersten Mal ein neues Expertengremium zusammen. Ihm gehören STIKO-Chef Thomas Mertens, Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Christian Drosten, Chefvirologe der Berliner Charité, sowie Hendrik Streeck, Leiter des Virologischen Instituts der Universitätsklinik Bonn, an. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) möchte erreichen, dass Corona-Maßnahmen im Konsens entschieden werden. Gelingt das, könnte es in Zukunft weniger Kritik aus der Wissenschaft an Entscheidungen der Bundesregierung geben.
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