Aufgaben einer Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis
Eine Abrechnungsmanagerin kann noch viel mehr
Sie kommuniziert professionell und selbstbewusst mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), mit privatärztlichen Verrechnungsstellen und anderen Partnern der Abrechnung. Sie behält ihre Expertise nicht für sich, sondern teilt sie mit dem Team. Denn Abrechnung ist immer auch eine Teamaufgabe. Eine Abrechnungsmanagerin, die ihre Aufgabe auf diese Weise ernst nimmt und ausfüllt, sichert den Erfolg der Arztpraxis und steigert das Praxishonorar.
Das Berufsbild der Abrechnungsmanagerin ist übrigens nicht neu und doch spricht sich erst in den letzten Jahren herum, dass es sich lohnt, ein Teammitglied mit dieser Aufgabe zu betrauen: Egal ob BAG, MVZ oder Einzelpraxis – eine Abrechnungsmanagerin, die Expertin auf ihrem Gebiet ist, ist für jede Praxis ein echter Gewinn und entlastet das ganze Praxisteam.
Darum ist die Abrechnungsmanagerin so wichtig
Tatsächlich spiegelt sich die Komplexität des Gesundheitswesens auch in der ambulanten Abrechnung wider – nicht erst seit Beginn der Pandemie, wenn auch seitdem umso stärker. Umverteilungen und Budgetierungen, komplizierte Abrechnungsregeln oder das Warten auf die neue GOÄ sind nur ein paar Beispiele dieser zunehmenden Komplexität. Prüfungen durch die KVen und privatärztliche Verrechnungsstellen tragen ebenfalls dazu bei. Die Mehrarbeit durch die Pandemie, der zunehmende Personalmangel und der Ausbau der Digitalisierung tun ihr Übriges.
Gerade weil die Situation so komplex ist, ist es so wichtig, dass die Abrechnungsmöglichkeiten, die uns die Abrechnungswerke mit ihren Regeln bieten, voll ausgeschöpft werden. Anderenfalls kann eine Praxis schnell in die Krise geraten und in ihrer Existenz bedroht sein. Mit einer kompetenten Abrechnungsmanagerin kann das so schnell nicht passieren!
Das Profil einer Abrechnungsmanagerin
Die Abrechnungsmanagerin denkt betriebswirtschaftlich: Sie hat die Behandlungsfallzahlen und Abrechnungsziffern immer gut im Blick und beherrscht die grundlegenden Abrechnungsmodalitäten nach EBM und GOÄ/UV-GOÄ. Vergessene Ziffern oder übersehene Material- bzw. Sachkosten? Fehlanzeige! Mithilfe eines regelmäßigen Controllings geht ihr keine Ziffer oder Position durch die Lappen.
Eine Abrechnungsmanagerin hat aber mehr als Ziffern bzw. Zahlen im Kopf. Sie kennt sich auch mit vielen Dingen, die – gerade in der KV-Abrechnung – im Hintergrund laufen, gut aus: Honorarverteilungsmaßstab, Materialkostenabrechnung, Faktorsteigerung, IGeL, Behandlungsvertrag, Basis- und Standardtarif sind keine Fremdwörter für sie. Im besten Fall empfindet sie Freude und Begeisterung für die Abrechnung und meistert – wenn sie sich erst einmal die Grundlagen angeeignet hat – auch komplexere Abrechnungsfragen. Sie weiß, wo sie relevante Abrechnungsinformationen findet und kann sie professionell anwenden.
Idealerweise ist eine Abrechnungsmanagerin selbstbewusst und hochmotiviert, kann strukturiert sowie termintreu arbeiten und komplexen Sachverhalten die Stirn bieten. Aufgrund all dieser Fähigkeiten steht sie der Praxisleitung in Abrechnungsfragen mit Rat und Tat zur Seite und kann das Team in Neuerungen und aktuellen Anforderungen schulen.
Übung macht den Meister
Eine Abrechnungsmanagerin ist immer auch Vorbild für heranwachsendes medizinisches Fachpersonal, da ihr bewusst ist, dass die Zukunft einer Arztpraxis in den Händen nachfolgender MFA-Generationen liegt: Nur wenn erbrachte Leistungen vollumfänglich, sicher und korrekt abgerechnet werden, ist der wirtschaftliche Erfolg auch morgen garantiert. Auszubildende brauchen deshalb auch die Abrechnungsmanagerin. Sie kann Azubis betriebswirtschaftliches Denken nahebringen, sie kann ihnen die Grundlagen der Abrechnung vermitteln, ihnen unter ihrer Anleitung erste Aufgaben in der Abrechnung übertragen und durch ihr Vorbild Freude und Begeisterung für die Abrechnung wecken.
Über diese Fähigkeiten und Kenntnisse sollte eine Abrechnungsmanagerin verfügen
- Grundlagen der Abrechnung (z. B. Abrechnungssysteme, Rechtsgrundlagen und -quellen, Abrechnungsorganisation)
- EBM: Allgemeine Bestimmungen und Leistungen (z. B. Definitionen der Abrechnungsbestimmungen, Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen, allgemeine Diagnostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen); Kostenpauschalen, spezifische Leistungen und Hausarzt-EBM (z. B. Hausarztspezifische- und typische Gebührenordnungspositionen, Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen, EBM-Laborabrechnung)
- Grundlagen der Privatabrechnung (z. B. die 12 Paragraphen der GOÄ, Grundleistungen der GOÄ, korrekte Faktorsteigerung, Analogabrechnung)
- GOÄ: Hausarzttypische Leistungen der Abschnitte C bis M (z. B. Sonstige wichtige Leistungen wie die kleine Chirurgie, GOÄ-Laborabrechnung)
- IGeL: Angebot und Abrechnung (z. B. Rechtliche Regeln und Arten von IGeL, typische IGeL in der Arztpraxis und wie diese korrekt abgerechnet werden)
Fernlehrgang zertifizierte Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis
Beim PKV Institut können Sie sich in 6 Monaten zur zertifizierten Abrechnungsmanagerin berufsbegleitend fortbilden. Mehr Informationen zu diesem Angebot bekommen Sie hier. Über Fördermöglichkeiten dieses Fernlehrgangs lesen Sie hier. Wie Teilnehmerinnen den Fernlehrgang bewerten, erfahren Sie hier.
Als Einstieg in den Fernlehrgang zur Abrechnungsmanagerin eignet sich das Basiswissen Hausärztliche Abrechnung, ein E-Mail-Kurs in 7 Wochen. Er vermittelt Grundlagenwissen und ist für alle geeignet, die sich zum ersten Mal mit der Abrechnung in der Hausarztpraxis vertraut machen wollen oder die die Abrechnungsmanagerin unterstützen wollen. Ein Kurs also, der sich ganz besonders für das ganze Team eignet. Mehr Informationen dazu lesen Sie hier.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!