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Die elektronische AU startet zum 1. Oktober 2021

Bald ist der „gelbe Schein“ Geschichte. Zum 1. Oktober 2021 startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie wird in zwei Schritten eingeführt. Praxen, die bisher noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, sollten sich sputen.

Im ersten Schritt übermitteln die Haus- und Facharztpraxen vom 1. Oktober an Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als MFA, dass Sie Ihren Patienten nur noch einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für die eigenen Unterlagen aushändigen. Allerdings sind viele Praxen noch nicht darauf eingerichtet, Krankschreibungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Deshalb gilt bis zum 31. Dezember 2021 eine Übergangsregelung. Sollte Ihre Praxis noch nicht über die notwendige Technik verfügen, können Sie bis zum Ende dieses Jahres das alte Verfahren nutzen.

Der zweite Schritt folgt am 1. Juli 2022. Von dann an übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung auch an die Arbeitgeber. In der Praxis brauchen Sie den Patienten nur noch auf Wunsch einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen mitzugeben. Auch der soll später elektronisch ausgehändigt werden.
 

Diese technische Ausstattung brauchen Sie für die eAU

Trotz der Übergangsregelung für den ersten Schritt rät die KBV den Vertragsärzten, zügig für die technischen Voraussetzungen für die Umstellung zu sorgen. Bestellen Sie unbedingt einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst). Er ist notwendig, um Krankschreibungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Zusätzlich benötigt Ihre Praxis für die eAU einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein Update Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.
 

So erstellen Sie eine eAU

Rufen Sie in Ihrem PVS wie gewohnt eine AU auf und füllen Sie sie aus. Um eine digitale unterschriebene Version für die Krankenkasse zu erstellen, brauchen Sie zwei zusätzliche Klicks. Dann versenden Sie das Dokument. Anschließend drucken Sie die AU ohne den Teil für die Krankenkasse auf Papier aus, lassen sie unterschreiben und händigen Sie dem Patienten wie gewohnt aus.

Zurzeit werden in Deutschland täglich Hunderttausende AUs ausgestellt. Nun auf das digitale System umzustellen, ist schon wegen dieser Menge eine Herausforderung für die Praxen. Um Sie zu informieren, hat die KBV ein Video erstellt. Darin sehen Sie, wie aus hunderttausenden Zetteln ein Datenstrom wird.

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