ZFA-Tarifvertrag – Richtschnur für „Tariffreie“
Ergebnisse der Tarifverhandlungen:
- Zum 1. Juli steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe um 5,5 %. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. Juni 2023.
- Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. Dezember 2022 im ersten Ausbildungsjahr auf 920 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 995 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.075 Euro.
Tariffreie Bundesländer: Gehälter jetzt erhöhen!
Zahnarztpraxen in tariffreien Bezirken (also alle, außer Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe) sollten – um der Abwanderung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorzubeugen – den neuen Tarifvertrag als Grundlage und die Gehaltsangaben als Mindestlohn betrachten. Am besten unterbreitet eine Praxis ihrem Personal entsprechende Angebote. Damit können sie der Abwanderung von Mitarbeiterinnen zuvorkommen.
Angesichts stark steigender Lebenshaltungskosten wollen viele ZFAs spätestens jetzt mehr Geld sehen. Dieser Wunsch ist berechtigt, denn so manche Mitarbeiterin wartet seit Jahren vergeblich auf eine Gehaltserhöhung.
Was außer Gehalt noch wichtig ist
Die Leistung einer Mitarbeiterin wird nicht nur durch ein Tarifgehalt gewürdigt. Zahnarztpraxen können ihrem Team außerdem Folgendes bieten:
- Umsatzbeteiligung,
- Erholungs-, Urlaubs-, Weihnachtsgeld,
- zusätzliche Urlaubstage,
- flexible Arbeitszeiten
- Angebote bei Not-/Schmerzdienst
- Tank- und/oder Einkaufsgutscheine
- Weiterbildungen.
Eine gute Kombination aus
- angemessenem Gehalt,
- attraktiven Sonderleistungen,
- Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie
- Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit
unterstützt die Work-Life-Balance und ist eine gute Basis für langfristige, stabile Teams.
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