ZE-Reparatur Klammer: Lücke zum BEMA schließen
Klammern stehen unter großer Belastung und sind reparaturanfällig. Für die Abrechnung der Reparatur und das daraus resultierende Honorar ist die Versicherungsart von großer Bedeutung.
BEMA: Separate Position für Neuplanung
Im BEMA gibt es eine separate Gebührenposition für die Neuplanung einer Klammer in Verbindung mit einer Reparatur und ebenso für die Neuplanung einer Klammer an einem Zahn, der noch keine Klammer getragen hat:
- 98f – einfache gebogene Klammer (22,09 €)
- 98 h/1 – gegossene Klammer (29,12 €)
Voraussetzung für die Berechnung dieser BEMA-Positionen ist die entsprechende Abrechnung der Zahntechnik mittels BEL II. Ist eine Abformung nötig, kommt noch die BEMA 100b mit einem Honorar von 50,22 € hinzu.
GOZ 5260 + Faktor 2,3 = Honorarverlust
Die GOZ bietet keine Position für Klammern – weder für den Reparaturfall noch für eine Neuanfertigung. Wer hier bisher die GOZ 5260 mit Faktor 2,3 berechnet hat, liegt deutlich unter der Vergütung des BEMA. Im BEMA erwirtschaften Sie mit einer Klammerreparatur zwischen 73,00 und 79,00 €. Mit der GOZ 5260 erwirtschaften Sie mit Faktor 2,3 ein Honorar von gerade 34,93 €.
Honorareinbußen mit Begleitleistungen kompensieren
In der GOZ ist eine Klammer mit der Position 5260 abgegolten. Der Zugriff auf die analoge Berechnung via § 6 (1) ist ausgeschlossen. Mit Faktor 3,5 erreichen Sie mit 53,15 € zumindest eine Annäherung an die BEMA 100b, aber noch lange keinen Ausgleich für BEMA 98f oder 98h/1. Faktor 3,5 müssen Sie außerdem anhand von Umstand, Schwierigkeit oder Zeitaufwand begründen. Kompensieren Sie die Honorarlücke deshalb mithilfe von Begleitleistungen, die sich aus der Dokumentation ergeben.
GOZ: Mit Begleitleistungen die Honorarlücke schließen
Die folgenden drei Abrechnungsbeispiele zeigen Ihnen, wie Sie die Honorarlücke zum BEMA bei Klammerreparaturen mithilfe von Begleitleistungen schließen können. Wir gehen in allen drei Beispielen von folgendem Fall aus: Eine Patientin kommt spontan mit einer defekten Prothese in die Praxis.
Beispiel 1 – weiche Beläge, Abformung: In der 1. Sitzung wird die Reparatur umfassend besprochen. Es werden weiche Beläge am ZE entfernt und es wird eine einfache Abformung genommen. In der 2. Sitzung wird der ZE mit neuer Klammer eingesetzt.
Abrechnung:
- Sitzung 1: Ä3, Ä5, Material Abformung, § 9 Reinigung ZE von Belägen, Ausgangsdesinfektion
- Sitzung 2: 5260, § 9 Eingangsdesinfektion
Beispiel 2 – individualisierter Löffel: In der 1. Sitzung wird die Reparatur umfassend besprochen und es wird eine Abformung mit individualisiertem Löffel genommen. In der 2. Sitzung wird der ZE mit neuer Klammer eingesetzt.
Abrechnung:
- Sitzung 1: Ä1, Ä5, 5170, Material Abformung, § 9 indiv. konf. Löffel, Ausgangsdesinfektion
- Sitzung 2: 5260, § 9 Eingangsdesinfektion
Beispiel 3 – Vit, Abformung: In der 1. Sitzung wird die Reparatur umfassend besprochen. Außerdem wird Zahn 43 auf Vitalität geprüft. Es werden kleine Druckstellen entfernt und es erfolgt eine Oberflächenanästhesie auf der Druckstelle, da eine einfache Abformung genommen wird. In der 2. Sitzung wird der ZE mit neuer Klammer eingesetzt.
Abrechnung:
- Sitzung 1: Ä1, Ä5, 0070, 4030, 0080, Material Abformung, § 9 Ausgangsdesinfektion
- Sitzung 2: 5260, § 9 Eingangsdesinfektion
Auch Details dokumentieren!
Wichtig ist, auch die kleinsten Dinge zu dokumentieren. Sie können für zusätzliches Honorar sorgen. Mit Blick auf den BEMA müssen Sie Ihre Begleitleistungen mittels Faktorgestaltung anpassen. Auch die GOÄ Ä 5 als symptombezogene Untersuchung kann mit höherem Faktor als Grundlage für die Klammerplanung gesteigert werden.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!