Wie Sie Strömungsmessungen zur PAVK-Diagnostik bei Privatpatienten richtig abrechnen
Für die etwas veraltete ABI-Doppleruntersuchung („ankle brachial index“: Knöchel-Arm-Index), bei der die Druckunterschiede zwischen Oberarmarterien und Knöchelarterien gemessen werden, steht uns die GOÄ-Nummer 643 zur Verfügung. Wird anstelle der ABI-Doppleruntersuchung eine Strömungsmessung mittels Doppler-Sonographie der Extremitätenarterien bzw. (!) -venen durchgeführt, so kommt die GOÄ-Nr. 644 zum Ansatz.
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