Wie Sie mit Information und Aufklärung zögerliche Patienten zur Impfung motivieren
Eine Umfrage des Verbands der Privaten Krankenversicherungen ergab kürzlich, dass sich nur 29 % der bislang Ungeimpften gut zu der Impfung gegen Corona informiert fühlten, 55 % meinten dagegen, dass sie nicht genug über die Impfung wüssten. Eine Aufklärungskampagne des Verbands soll Abhilfe schaffen. Verbandsdirektor Florian Reuther meint denn auch, dass „die Zurückhaltung vieler Menschen gegenüber der Corona-Impfung mit mangelnden oder gar falschen Informationen über deren Wirkungen zu tun“ habe.
7 Gründe für die Impfung
Nutzen Sie die für die nächste Woche geplante Aktionswoche #HierWirdGeimpft (wir berichteten darüber vergangenen Montag), um Informationslücken bei Ihren Patientinnen und Patienten durch Aufklärung zu schließen. Es gibt 7 gute Gründe, warum sich schon Millionen Menschen weltweit für die Impfung entschieden haben. Mithilfe dieser Argumente können Sie noch impfunsichere Patienten überzeugen:
- Nur die Impfung schützt Sie wirksam und sicher vor Covid-19-Erkrankungen.
- Mit einer Impfung schützen Sie auch andere, z. B. im Familien- oder Freundeskreis.
- Mit der Impfung wird für Sie wieder ein Alltag mit mehr Freiheiten möglich.
- Eine hohe Impfquote bringt Freiheit und Normalität zurück.
- Eine Corona-Infektion ist gefährlich. Impfen schützt.
- Die Impfung ist kostenlos und Sie brauchen keine Krankenversicherung und keinen Impfpass.
- Impfen geht schnell und oft auch ohne Termin.
Das Infoblatt mit Erläuterungen zu den 7 Gründen können Sie hier downloaden.
Übrigens: Sie können entgegen dem 14-tägigen Bestellvorlauf auch noch bis morgen, 07.09. 12 Uhr, Impfstoffe für die kommende Aktionswoche (KW 37) bestellen. Versehen Sie die Rezepte für die Nachbestellungen mit dem Vermerk „Aktionswoche Impfen“.
Auskunftspflicht soll vulnerable Gruppen vor Ansteckung schützen
Was künftig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, für Lehrer und Erzieher gilt – ihrem Arbeitgeber gegenüber auskunftspflichtig über ihren Corona-Impfstatus zu sein, wie es eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vorsieht – ist in Arztpraxen ohnehin längst Praxis und auch vom Infektionsschutzgesetz in § 23a abgedeckt. Wenn Sie sich beispielsweise um eine neue Stelle als MFA bemühen, müssen Sie damit rechnen, nach Ihrem Impfstatus oder einem Immunitätsnachweis gefragt zu werden. Dazu ist der Arbeitgeber berechtigt. Eine immer wieder diskutierte Impfpflicht ist aber weder für Sie noch andere Berufsgruppen damit verbunden.
Gewaltsamer Angriff auf MFAs
Am vergangenen Samstag ist in Gera (Thüringen) ein mobiles Impfteam angegriffen worden. Zwei MFAs wurden dabei verletzt. Ein Mann, der noch nicht geimpft worden war, hatte eine Impfbescheinigung verlangt und die MFAs tätlich angegriffen, als man ihm diese verweigerte. Der Mann war der Polizei bereits bekannt, gegen ihn wurde Anzeige erstattet. Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow, und seine Gesundheitsministerin Heike Werner nannten die Tat eine „unfassbare Schande“. Dass Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit gehindert und oft nicht nur verbal, sondern auch tätlich angegriffen werden, ist seit geraumer Zeit traurige Wahrheit. Auch MFAs berichten immer wieder von aggressiven Patienten. Dass Aggression Ihnen gegenüber aber in offene Gewalt umschlägt, ist hoffentlich ein Einzelfall und bleibt die absolute Ausnahme!
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